Und wer bezahlt die Folgen?
Von Dr. John P. Naef
Die obligatorische Krankenkasse ist eine gute Sache. Nur reicht sie vielen nicht. Für sie gibt es Zusatzversicherungen. Die sind sogar eine ganz gute Sache: fast alles wird bezahlt. Man darf in die Sauna und zum Lauftreff, zur Stressbewältigungsvortragsserie und in die Ernährungsberatung. Und natürlich stehen auch Heilexperimente aller Art auf der Liste der bezahlten und teilweise bezahlten Zusatzleistungen - ob gesetzeskonform oder nicht, kümmert niemanden. Wenn's nichts schadet, sagen die Krankenkassen, wird's bezahlt.
Aha.
Wer aber, bitteschön, sagt denn, was nichts schadet? Meine Ansicht steht wohl nicht allzuweit neben den Tatsachen, wenn ich behaupte, heute werde auch die Bezahlung von Behandlungen übernommen, die näher am Zweifel denn an der Nützlichkeit stehen.
Die teilweise erstaunliche Ausdehnung des Leistungsangebotes der Krankenversicherungen hat mit Menschenliebe und Grosszügigkeit nichts zu tun, sondern mit professioneller Marktbearbeitung: Wer den längsten Leistungskatalog anbietet, angelt sich am meisten Kunden für seine Zusatzversicherungen.
Was aber, wenn mit einer zweifelhaften Behandlungsmethode ein Schaden verursacht wird? Dann bezahlt nicht mehr die Zusatzversicherung, sondern die Grundversicherung für die ordentliche Behebung des Malheurs. «Dank» den von den Krankenversicherern angeregten Besuchen bei Behandlern aller Art und den kostspieligen Folgen werden die Prämien steigen: Die Zahlerinnen und Zahler der Grundversicherungen und damit übrigens auch die öffentliche Hand begleichen die Rechnung für die Marktbearbeitung der Krankenversicherer. Nicht ganz das, was man sich unter Gerechtigkeit vorstellt, nicht wahr?
Dem muss Einhalt geboten werden!
Man kann nichts dagegen haben, dass alternative Methoden gefördert werden. Aber man muss etwas dagegen haben, dass Methoden mit grossem Schadenspotential, oft von Personen ohne genügende Ausbildung angewendet, Verbreitung erfahren. Die Krankenkassen selbst können kein Interesse daran haben, eine solche Entwicklung zu förden. Behörden und Krankenkassen sind aufgerufen, den Wildwuchs zu stoppen: zur Beurteilung von Behandlungsmethoden müssen Fachleute beigezogen, und im Interesse der Patienten sollten nur geprüfte Methoden von geprüften Artbietern zugelassen werden.
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