Unfall oder Krankheit?
Von Dr. Andreas Messmer
Schnell ist's geschehen: eine alltägliche Bewegung, schon Tausende Male ausgeführt - ein Schmerz schiesst in den Rücken, und der Chiropraktor stellt die wenig erfreuliche Diagnose Hexenschuss oder Diskushernie.
Klarer Fall, meint der Patient: ein Unfall! Paragraphen und deren Auslegung aber sind nicht immer auf seiner Seite.
Was als Unfall gilt, hat der Gesetzgeber genau festgelegt. Er nennt es eine «plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper».
Nun gibt es zwar auch Unfälle ohne «ungewöhnliche äussere Einwirkungen». Das dürfen aber nur Knochenbrüche sein, die eindeutig nicht in der Folge einer Erkrankung entstanden sind, Verrenkungen von Gelenken, Meniskus-, Sehnen- und Muskelrisse, Muskelzerrungen, Bandläsionen und Trommelfellverletzungen.
Weil auch die feinsten Methoden die Untersucher manchmal nicht schlüssig und beweiskräftig feststellen lassen, welches Gewebeteil auf welche Weise und wann - zum Beispiel beim Möbelverschieben - geschädigt worden ist, hat man das Bundesgericht angerufen. Es hat einen seiner gewichtigen und folgenschweren Entscheide gefällt: Bandscheibenvorfalle (Diskushernien) und andere Schmerzsyndrome der Wirbelsäule, zum Beispiel Hexenschüsse, sind keine unfallähnlichen Körperschädigungen. Sie gelten somit vor der Versicherung - die geneigte Leserschaft hat bereits geahnt, dass es nur darum gehen kann - als Krankheit und nicht als Unfall.
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