Endlich: Bundesrat ist für die Anerkennung der Chiropraktoren
als eidgenössisch anerkannte Medizinalpersonen
chiropraktik.ch News
(August 1998)
Die Chiropraktik gehört in der Schweiz zu den offiziell anerkannten medizinischen Berufen. Seit 1964 ist sie integraler Bestandteil des Gesundheitswesens und des Sozialversicherungssystems. Chiropraktoren werden seit längerer Zeit auf Kantonsebene als Medizinalpersonen wie Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte mit den entsprechenden Rechten und Pflichten anerkannt.
Gemäss Vorschlag des Bundesrates wird die Chiropraktik neu auch auf eidgenössicher Ebene als Medizinalberuf anerkannt werden. Anlass dazu ist die beabsichtigte Revision des eidg. Gesetzes über die Aus-, Weiter-und Fortbildung der medizinischen Berufe aus dem Jahre 1877. Die Anerkennung ist das Verdienst der jahrelangen Bemühungen um die stetige Verbesserung der universitären und der klinischen Aus- und der Weiterbildung der in der Schweiz praktizierenden Chiropraktoren.Leistungen von Chiropraktoren können direkt und ohne vorgängige Überweisung in Anspruch genommen werden. Die Behandlung wird von den obligatorischen Grundversicherungen gedeckt. (Krankenkassen, Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung).
Lesen Sie dazu auch das Thema des Monats August.
Kommentar von chiropraktik.ch:
chiropraktik.ch freut sich über den Bundesratsentscheid. "Was lange währt, kommt endlich gut".
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