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50 Jahre Schweizerische Chiropraktoren Gesellschaft SCG

Aus der gleichnamigen Broschüre der SCG
© Copyright by SCG (Schweiz. Chiropraktoren Gesellschaft)

Ein heilkundlicher Fortschritt setzt sich durch

Widmung

Gewidmet all jenen Menschen, die sich voller Tatkraft und uneigennützig für die Belange der Chiropraktik eingesetzt haben.



Vorwort

Die offizielle Geburt des Standes der Chiropraktoren kann - zumindest im Kanton Zürich - nicht anders denn als Zangengeburt nach vorgängiger erfolgloser Abtreibung bezeichnet werden. Im Juni 1936 reichte der Zürcher Verein zu gesetzlichen Anerkennung der Chiropraktik in der Schweiz ein entsprechendes Initiativbegehren ein. Es war sein zweites Begehren. Das erste war wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt worden. Die Gesundheitsdirektion setzte in der Folge eine Expertenkommission ein, um die Bedeutung der Chiropraktik «gründlich und unvoreingenommen» abzuklären. Die Kommission, in der zahlreiche bedeutende Mediziner vertreten waren, kam in einem 199 Seiten umfassenden Gutachten zum Schluss, die Chiropraktik sei die willkürliche und unbewiesene Theorie eines amerikanischen Spezereihändlers. Sie werde in Amerika an sogenannten Hochschulen gelehrt, deren Programm nicht viel über dem einer schweizerischen Sekundarschule stehe. Die angeblichen Heilerfolge dieser Theorie hielten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Wie nicht anders zu erwarten war, lehnten hierauf der Regierungsrat wie der Kantonsrat die lnitiative ab. Das Volk entschied aber wider Erwarten anders. Es stimmte dem Initiativbegehren im Januar 1939 zu. Damit war die legale Chiropraktik geboren.

Heute, nach 50 Jahren fällt es schwer, den damaligen Widerstand gegen die Zulassung der Chiropraktik zu verstehen. Die Chiropraktik ist etabliert. Ihr Sinn und ihr Nutzen wird nicht mehr hinterfragt. Selbst die amerikanischen Ausbildungsinstitute sind anerkannt und durch eine Verfügung des Departementes des Innern abgesegnet worden. Dauernde Geburtsschäden sind somit nicht zu verzeichnen. Ich gratuliere den Chiropraktoren für erfolgreich bestandene 50 Jahre und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Dr. Peter Wiederkehr, Regierungspräsident



Der Feind jedes Neuen ist der «alte Irrtum»

Vor fünfzig Jahren verhalf der Zürcher Souverän einem heilkundlichen Fortschritt von nationaler gesundheitspolitischer Bedeutung zum Durchbruch: Am 22.Januar 1939 entschied sich die Zürcher Stimmbürgerschaft, die Chiropraktoren zur Krankenbehandlung zuzulassen. Diesem Entscheid ging ein leidenschaftlich geführter Abstimmungskampf voraus, der Ressentiments und Animositäten zur Folge hatte, die sich noch Jahrzehnte später einer kollegialen Zusammenarbeit von Medizinern und Chiropraktoren zum Frommen der Kranken und Leidenden hinderlich erwiesen. Wenn dem heute anders ist und die Ärztegesellschaft einem solchen fachlichen Zusammenwirken keine Hindernisse mehr in den Weg legt, so ist dies nicht zuletzt der erwachsenen Einsicht in den therapeutischen Wert dieser Disziplin der wissenschaftlichen Heilkunde sowie dem zutreffenderen Verständnis der Chiropraktorenschaft für die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Therapie zuzuschreiben. Es ist die Frucht eines harten, ernsthaften Ringens auf beiden Seiten während eines halben Jahrhunderts.
Eigentlich hielt die Chiropraktik bereits 1932 Einzug in das Gebiet des Kantons Zürich: damals öffnete der erste Chiropraktor auf Zürcher Boden eine selbständige Praxis: Simon Müller. Ein Jahr später folgte ihm Emil Siegrist nach.
Simon Müller
Simon Mueller
Emil Siegrist
Emil Siegrist

Die beiden hatten nicht mit der unerbittlichen Reaktion der etablierten Medizin gerechnet, deren Standesorganisation die Justiz in Bewegung setzte, um diesen ohne staatliche (und gesetzliche) Ermächtigung praktizierenden Therapeuten «das Handwerk zu legen»: Es erfolgten Verzeigungen, und da tatsächlich keine formalrechtlichen Grundlagen bestanden, die eine selbständige Tätigkeit von Chiropraktoren zugelassen hätten, nahm das Verhängnis mit aller Härte seinen Lauf: Simon Müller - und nachmals auch Emil Siegrist - wurden gebüsst. Was die beiden Unerschrockenen jedoch nicht davon abhielt, ihr erfolgreiches Wirken zur Heilung Kranker fortzusetzen. Simon Müllers Praxis wurde versiegelt: er behandelte seine Patienten nun einfach im Treppenhaus, da der Zuspruch leidender Menschen, die seiner Behandlung bedurften, wegen der gegen ihn verhängten Bussen in keiner Weise nachliess. Er wurde nun wegen Ungehorsams gegen eine gerichtliche Weisung vor den Richter gebracht. Trotz einer kantonsrätlichen Intervention - eine parlamentarische Kommission befasste sich mit einer Überprüfung der Möglichkeiten, um «Gnade vor Recht» ergehen zu lassen und dem Angeklagten die weitere Ausübung seiner anerkanntermassen für die Patienten segensreichen Tätigkeit zu gestatten! - verhängte das Gericht eine Gefängnisstrafe, die Simon Müller schliesslich im Bezirksgefängnis Meilen abzusitzen hatte.

Die harte Verurteilung Müllers und dessen unbeirrbares Einstehen für das Recht der Patienten, die der chiropraktischen Betreuung bedürfen, sich durch ihn behandeln zu lassen, lösten weitherum Reaktionen aus: Die sich benachteiligt fühlenden Patienten organisierten sich und bereiteten dem «Häftling» einen «triumphalen» Entlassungsempfang. Seitens seiner Kollegen bekundete eine Delegation aus andern Kantonen - unter ihnen Frl. Johanna Spycher und Willy Beyeler - dem nicht einschüchterbaren Chiropraktor mit ihrer Anwesenheit die Solidarität der Schweizer Chiropraktoren. Und da Simon Müller keineswegs gewillt war, nun die Segel zu streichen, erfolgten weitere Verurteilungen und schliesslich die Ausweisung des ungehorsamen Luzerners Müller aus den Gefilden des Kantons Zürich, in denen nun auch Emil Siegrist sich vor den Schranken der Gerichte für seine Tätigkeit zu verantworten hatte.

Diese harten Reaktionen der Behörden, die auf Grund der Verzeigungen und der Rechtslage gar nicht anders als büssen und verurteilen konnten, bewegten die Öffentlichkeit in ausserordentlichem Masse. Die Patienten formierten sich als Verein zur Durchsetzung ihres Rechtes auf Behandlung durch qualifizierte Chiropraktoren: Jakob Kindlimann trat als Präsident des Vereins und Wortführer der Patientenanliegen aktiv und mutig für eine Regelung der Ausübung der Chiropraktik im Kanton Zürich ein. Und schliesslich wurde, wie noch dargestellt werden wird, Jahre später ein erster Durchbruch für diesen gesundheitspolitischen Fortschritt erzielt.



Weswegen diese - heute unverständliche - harte Bekämpfung der Chiropraktik durch die Medizin?

Ein Gund dürfte darin liegen, dass zu jener Zeit das von den Chiropraktoren bearbeitete heilkundliche Neuland in der Tat der «Schulmedizin» noch weitgehend fremd und unverständlich war.
Die Leiden, für welche die Chiropraktoren sich mit ihren praktischen Erfolgen als kompetent erwiesen, plagten zwar schon damals die Menschen: gemessen an den vorherrschenden Krankheitsformen, gegen die die Medizin jener Zeit vorerst relativ wenig auszurichten vermochte, fand sie jedoch noch wenig Beachtung.
Infektionskrankheiten waren die grosse Geissel der Menschen bis in die dreissiger Jahre, und gegen sie war noch «kein Kraut gewachsen». Die Tuberkulose und zunehmend venerische Erkrankungen standen im Vordergrund des heilkundlichen Strebens nach Hebung der Volksgesundheit. Die Bakteriologie - die Wissenschaftvon den mikroskopisch kleinen, einzelligen Krankheitserregern - erfuhr, im Gefolge der bahnbrechenden Entdeckungen von Robert Koch und dank der stets präziser entwickelten, optischen Geräte, die den Mikrokosmos immer tiefer der Forschung erschlossen, einen alles überschattenden Aufschwung. Die Zellularpathologie Virchows - die Lehre von der Erkrankung der Zelle als zentralem «Herd» menschlicher Gesundheitsstörungen und Krankheitsabläufe - liess die Bedeutung funktioneller Störungen als «nebensächlich» erscheinen. Mangelkrankheiten und andere Leiden zufolge von Ernährungsfehlern, aber vor allem als Konsequenz unzulänglicher - oft sozial bedingter mangelhafter Ernährung, zogen gleichfalls das Interesse der Medizin mehr und mehr auf sich, nicht zuletzt dank der Arbeiten von Bircher-Benner und anderer Wissenschaftler, die sich der Erforschung der Vitamine und Enzyme widmeten. Die aufkommende Röntgenologie gestattete zutreffender Diagnosen zu gewinnen; sie diente vor allem auch erfolgreicherer Therapie im Bereich der Unfallmedizin sowie einem sichtlich besseren Verständnis der an den Gelenken sich abspielenden Krankheitsprozesse.

Die ersten Jahrzehnte unseres Jahrhunderts brachten grossartige Fortschritte in der Bekämpfung der infektiösen Erkrankungen, insbesondere die Erkenntnis, dass gerade hier Vorbeugung - Hygiene - die Volksgesundheit zu heben vermag. Der Kampf von Ignaz Semmelweis gegen das Kindbettfieber, das letztlich durch strenge Hygienevorschriften in den Gebärkliniken eingedämmt werden konnte, wirkte sich segensreich aus. Die Mütter- und Kleinkinder-Sterblichkeit konnte statistisch nachweisbar - massiv gesenkt werden, was wiederum die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen ganz erheblich «statistisch»! - verbesserte. Die Erforschung des Phänomens Immunität ermöglichte ermutigende Massnahmen zur Bekämpfung der Ansteckung und deren Folgen, wobei in der Bevölkerung ein Unmass an «verständnislosem» Misstrauen insbesondere gegen die mehr und mehr propagierten (oder gar angeordneten) Impfungen zu überwinden war - ein Misstrauen, das von den damals noch zahlreichen Impfzwischenfällen genährt und geschürt wurde und bis in die jüngste Zeit sich da und dort zu behaupten vermochte: Die Kenntnis des «modernen» Menschen über seinen eigenen Organismus und dessen Funktionen bezw. Bedrohungen lag (und liegt) zufolge unzulänglicher «gesundheitserziehung» der Jugend und der Bevölkerung ganz allgemein im argen. «Man» ist daher rasch bereit, weit verbreitete Vorurteile zu übernehmen und sich geradezu sektiererisch der besseren einsicht zu verschiessen!

Auf einen sehr vereinfachten Nenner gebracht, lässt sich jene Zeit der ersten Jahrzehnte unseres Jahrhunderts im Bereich Gesundheitswesen mit der gängigen Devise charakterisieren: Schmieren und Salben hilft allenthalben! Gegen den Tod ist kein Kräutlein gewachsen. Altern ist unvermeidlich beschwerlich. Mit Stahl und Strahl - mit dem Messer des Chirurgen und mittels «Bestrahlung» - lässt sich allenfalls das Schlimmste verhüten oder zumindest hinausschieben. Und wo das alles nichts hilft, griff (und greift) man - auch heute noch - zu «Naturheilmittelchen», die den «Vorteil» haben, dass sie «nicht chemisch» sind... Die entscheidenden Durchbrüche zu den neuen Ufern der heutigen wissenschaftlichen Heilkunde kündigten sich erst ansatzmässig an: Neuartige Medikamente - Chemotherapeutika - ermöglichen einen gezielteren Kampf gegen die Infektionskrankheiten; Elektronenmikroskop, Biochemie und der Vorstoss in das Neuland der Immunologie erschliessen neue tiefere und zutreffender Einsichten in das menschliche Krankheitsgeschehen und künden eine, im Vorfeld des Weltkriegs und im Gefolge der «Kriegsmedizin» sich weltweit anbahnende Epoche grandioser Fortschritte der wissenschaftlichen Heilkunde an. Doch, dieser Umbruch ist in den dreissiger Jahren unseres Jahrhunderts, während denen sich die Auseinandersetzung um die Chiropraktik vollzieht, noch nicht über die ersten tastenden Schritte hinaus und begegnet manchenorts resignativer Skepsis der alten Ärztegenerationen, die, vorab an Krankheiten und Leiden von Gesellschaften des Mangels geschult, sich zufriedengeben müsste, ihre Patienten mit den noch relativ unzulänglichen Mitteln und Verfahren der überlieferten Medizin zu behandeln. Die Klage geht dann auch um, es fehle an heilenden Ärzten, der kurierenden, behandelnden Therapeuten gebe es im Überfluss. Und im Volk sind althergebrachte Vorurteile und abergläubische Vorstellungen über Krankheitsursachen und «natürliche Wundermittelchen» weit verbreitet. Dies umso mehr, als der allgemeine «Zeitgeist» irrationalen Ideologien und charismatischem Wunderglauben, die beide nicht nur im Norden unseres Landes grassieren, massiv Vorschub leistet.

Was Wunder, dass die Exponenten der offiziellen Medizin auf die von manchen Pionieren der Chiropraktik propagierte überschwengliche therapeutische Bewertung der Chiropraktik mit hektischer Verständnislosigkeit und schulmeisterlich autoritärer Unduldsamkeit reagierten?! Das Wirken der Chiropraktoren wurde als Provokation empfunden: Da massen sich eine knappe Handvoll Rückkehrer aus Übersee an, mittels eines hierzulande unbekannten Verfahrens, Patienten nicht nur zu behandeln, sondern gar wieder «gesund zu machen». Und sie vermochten ganze Scharen geheilter Patienten um sich zu scharen, die bezeugten, zuvor erfolglos von ungezählten Medizinern behandelt worden zu sein! Das konnte ja nicht mit rechten Dingen zugegangen sein...

Warum suchen Kranke oft Hilfe ausserhalb der «Schulmedizin»?

Professor Dr. med. E. Bleuler: « Weil wir ihm nicht genügen. Und warum genügen wir ihm nicht? Unter anderem, weil es (das Publikum --der Verf. ) etwas Geheimnisvolles, etwas Besonderes will. Die Macht der Götter und der Dämonen und der Zauberer ist nun einmal mit dem Begriff der Krankenheilung verknüpft, seit die Menschheit existiert, und wir können nicht verlangen, dass der Laie sich von solchen autistischen Gedankenverbindungen vollständig losgelöst habe, solange wir selbst mit aller unserer akademischen Bildung noch nicht fähig sind, ganz aus dem medizinischen Autismus herauszukommen.» (E. Bleuler: Das autistisch-undisziplinierte Denken in der Medizin und seine Überwindung, Springer-Verlag, Berlin, 5. Auflage 1962, S. 133)



Das Volk selbst ist aufgerufen, zum Rechten zu sehen

Die Sachlichkeit wurde durch Ressentiments und Frustrationen allerseits mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt. Es kam seitens der traditionellen Medizin zu höchst seltsamen Blüten «wissenschaftlicher» Argumentation. Von den politischen und richterlichen Behörden beauftragte Gutachter aus den medizinischen Fakultäten von Bern und Zürich produzierten «Expertisen», deren Tenor unschwer erraten lässt, wie sehr die geforderte Objektivität, vom Affekt aufgebrachter Exponenten der offiziellen Medizin übermannt, in bedenklicher Weise abgedankt hatte - ein Vorgang, der die dornenreiche Geschichte des Durchbruchs neuer Erkenntnisse in der wissenschaftlichen Heilkunde durch alle Jahrhunderte kennzeichnete und in manchen Fällen geradezu tragische Folgen hatte, wie das Schicksal von Ignaz Semmelweis, der Mitte des letzten Jahrhunderts - vorerst erfolglos! - den Kampf gegen das Kindbettfieber aufgenommen hatte und daran buchstäblich zugrunde ging, dass die damalige medizinische Welt seine Forderung nach Asepsis in den Gebärstationen verlachte und in den Wind schlug, ja, ihn deswegen verhöhnte und verfolgte, auf eindrückliche Weise belegt.

«Semmelweis, der allerdings ein ungeschickter Psychopath war, wurde samt seinen neuen Ideen von den tonangebenden Kreisen direkt angefeindet und schmählich behandelt Er hat trotzdem schliesslich das Puerperal(Kindbett-)fieber auf ein Minimum beschränkt; abersein Schicksal hat bis jetzt nicht ausgereicht, die Ärzte vorsichtiger zu machen und sie erst dann «wissenschaftlich» aburteilen zu lassen, wenn sie das Material dazu haben.»(E. Bleuler: aaO.S. 45)

Der grösste Feind von jeglichem Neuen ist eben der alte Irrtum! Und mit solchen Irrtümern war das «Arsenal» der zeitgenössischen Medizin der dreissiger Jahre reichlich gesegnet, insbesondere im Bereich jener Leiden, bei denen die Chiropraktik geradezu wundersame Erfolge zu zeitigen vermochte: im damals noch heilkundlichen Neuland der «wirbelsäulenbedingten» Funktionsstörungen, Schmerzzustände und Leiden, die erfolglos mit den herkömmlichen medizinischen Verfahren - «Schmieren und Salben» und «Pülverchen» - angegangen wurden. Es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass es zu «wissenschaftlichen» Beweisführungen und Erläuterungen in diesen - vorab im «Berner»- Gutachten kam, bei deren Lektüre man heute nur noch darüber staunen kann, dass hierfür öffentliche Mittel zur Honorierung dieser Art von «Gutachterei» aufgebracht wurden. Als Beispiel reproduzieren wir eine Passage aus dem «Berner»-Gutachten, die nicht nur eindrücklich darlegt, wie sehr hierbei der objektiv würdigende Sachverstand des Wissenschafters hinter dem «Biertisch»-Lamentierer zurückgetreten war, sondern auch, wie wenig es den «Gutachtern>> auffiel, es könnte zwischen starren Geweben und Bändern eines Schweine-Rückgrats und den elastischen Strukturen eines lebendigen menschlichen Organismus vielleicht doch ein zu beachtender Unterschied bestehen.

Mit dem «Gnagi» gegen Wirbelverschiebungen

Wie «überzeugend» die drei Berner Professoren, die zur Begutachtung der Chiropraktik eingeladen worden waren, die chiropraktische These von der Wirbelverschiebung als einer der zu beachtenden massgeblichen Krankheitsfaktoren zu widerlegen versuchten, belegt das nachfolgende Zitat aus dem «Berner Gutachten»:

«Sicher hat schon mancher von unsern Lesern die praktische Erfahrung gemacht, wie ausserordentlich schwierig es ist, die einzelnen Wirbel eines gekochten Stücks des Schweinerückgrats (Gnagi) voneinander zu trennen, und doch sind hier Muskeln und Ligamente durch langes Kochen und Einlegen in Salzwasser schon ganz bedeutend gelockert worden. Aus diesen anatomischen Darlegungen geht hervor dass eine Wirbelverschiebung im chiropraktischen Sinne zu Lebzeiten eines Menschen ziemlich sicher überhaupt nie vorkommt, da durch den ausserordentlich festen Fixationsapparat sogar grössere Verschiebungen unbedingt sofort wieder ausgeglichen werden» (aaO. S. 20).

«Wir fassen unsere Beobachtungen, Feststellungen und Urteile wie folgt zusammen:

1. Die Theorie der Chiropraktik erweist sich als falsch.
2. Die Diagnose der Wirbelverschiebungen, wie sie die Chiropraktik stellt, ist falsch.
3. Die Heilerfolge der Chiropraktik erweisen sich als gleichwertig jenen anderer, larvierter Suggestionsmethoden» (S. 52, aaO.).

Erfreulicherweise wandelte sich die Sicht der offiziellen Medizin in Sachen Chiropraktik im Laufe der Jahre und Jahrzehnte, wozu nicht zuletzt der vom Zürcher Souverän am 22. Januar 1939 gefällte Entscheid zugunsten der Zulassung qualifizierter Chiropraktoren zur selbständigen Krankenbehandlung massgeblich beigetragen hat. Die Ärzte von heute denken nicht nur anders als anno dazumal, sie sprechen es auch offen und ohne Furchtvordem Zorn einstiger Autoritäten frei aus.

Das Urteil der heutigen Ärztegeneration

«Wir Ärzte von heute denken etwas anders über die Chiropraktik. Ja, um es ehrlich zu sagen: Wir können es kaum verstehen, wie die Schweizer Experten von damals zu ihrem krassen Urteil gekommen sind. - Es lässt sich nur entschuldigend anführen, dass eben die Zeit noch nicht reif war zur Erfassung der von den Chiropraktoren postulierten Zusammenhange.»
(Dr. med. Freimut Biedermann: «Grundsätzliches zur Chiropraktik vom ärztlichen Standpunkt aus», Verlag Haug & Cie., 1953)

Das unerquickliche Hickhack von Gutachten und Gegengutachten half den politischen Instanzen unseres Landes nicht weiter. Manche Richter, die über die Verurteilung von Chiropraktoren zu befinden hatten, die trotz behördlichen Verbotes ihren Beruf weiter ausübten, zogen daraus die Konsequenzen. So etwa der Generalprokurator des Kantons Bern, der verfügte, diese Chiropraktoren überträten zwar die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sie befänden sich jedoch zufolge des Mangels an zeitgemässen gesetzlichen Regelungen dieses Bereiches in einem Notstand: In Anbetracht der unbestreitbaren und tausendfach erwiesenen Erfolge ihres Wirkens sei es daher angebrachter, von weiteren eigentlichen Strafverfolgungen dieser Therapeuten abzusehen.

Im Kanton Zürich fehlte es gleichfalls nicht am Willen sowohl seitens der politischen-parlamentarischen - als auch verschiedener richterlicher Instanzen, eine Lösung à l'amiable für die Chiropraktoren zu finden, statt diese weiterhin zu büssen oder gar einzusperren. Diese Versuche scheiterten jedoch an der Intransigenz, mit der die parlamentarische Mehrheit ebenso wie vor allem die Exponenten der offiziellen Medizin sich jeglichem Verständnis verschlossen. Mit welchem Geist von Intoleranz und Arroganz die Befürworter einer einvernehmlichen Regelung der ganzen Problematik um die Chiropraktoren konfrontiert waren, illustriert ein zeitgenössischer Zeuge höchst anschaulich am Beispiel der «Arbeitsweise» der gutachterlichen Kommission, die die Zürcher Regierung zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen eingesetzt hatte.

Dr. Willy Beyeler erinnert sich: «Unter dem Druck der zweiten Volksinitiative setzte die Zürcher Regierung ein 13köpfiges Kollegium von Medizinprofessoren ein zur Erarbeitung eines Gutachtens über die Chiropraktik. Zusammen mit den Kollegen Fred Illi und Emil Siegrist war auch ich zu einer «Einvernahme» durch dieses professorale Gremium geladen. Wir hatten während einer dreizehnstündigen Sitzung, in deren Verlauf die Professoren gestaffelt ihre Mahlzeiten einnehmen konnten (während wir Chiropraktoren in der Krönlein-Bibliothek des alten Kantonsspitals mit etwas Tee Vorlieb nehmen mussten) den Herren Red ' und Antwort zu stehen. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen, glaubten doch die bestellten Gutachter anhand des Studiums der ihnen zugänglichen Literatur ausreichend mit der Chiropraktik vertraut zu sein, um diese zu begutachten. In Tat und Wahrheit trat jedoch im Laufe dieses «Hearings» überdeutlich zutage, dass die Gutachter nicht die Spur eigener Erfahrung mit der neuen Heilmethode aufwiesen. Und die positive Literatur ausländischer Wissenschafter und Ärzte wurde überhaupt nichtig Betracht gezogen. Die erfolgreich behandelten Patienten, die den Professoren vorgeführt wurden, konnten nachträglich mit Erstaunen erfahren, dass ihr Behandlungserfolg nichts als «Suggestion» sei, bzw. bestenfalls als «Spontanheilung» zu werten wäre. Der mutige Arzt Bircher-Benner sowie sein Sohn-- Dr med. Franklin Bircher--plädierten vergeblich für eine positive Wertung der Chiropraktik. Ja, Franklin Bircher lud mit seinem mutigen Eintreten für die Chiropraktoren den ganzen Zorn der Zürcher Ärzteschaft auf sich.»


Angesichts dieser ausweglos scheinenden Sachlage blieb kein anderer Weg mehr als die Anrufung des Zürcher Souveräns mittels einer Volksinitiative, die von der inzwischen aufgebauten starken Patienten-Organisation gemeinsam mit den Chiropraktoren auf Anraten der Juristin Dr. Balsiger lanciert wurde. Zufolge eines Formfehlers musste eine zweite Initiative verfasst und nach Beibringung der nötigen Unterschriftenzahl (das Unterschriftenminimum wurde um das Siebenfache überschritten) der Staatskanzlei eingereicht werden.
Es folgte nun der übliche Weg parlamentarischer Behandlung eines Volksbegehrens: eine vorberatende Kommission des Kantonsrats wurde gebildet, die das formulierte Anliegen zu beurteilen und für das Ratsplenum entscheidungsreif aufzubereiten hatte. Bereits in der parlamentarischen Kommission erwies es sich, dass die Frage, die nun verbildlich zur Entscheidung anstand - Zulassung der Chiropraktoren als Medizinalpersonen zur Krankenbehandlung - das Zürcher Volk in zwei Lager spaltete, die sich wie zwei fremde Welten gegenüberstanden.

Das Schweizervolk hat nicht Jahrhunderte um seine Freiheit gekämpft, um schliesslich den Gesslerhut gegen den Doktorhut einzutauschen. Für das Recht auf freie Wahl der Heilmethode! Frei Bahn den Heilenden!


Der Schein trügt! Es handelt sich hier nicht um ein Plakat der Chiropraktik-Gegner, als vielmehr um eine (zugegeben gekonnte) Täuschung des Betrachters. Mit roter Farbe wurde das NEIN nachträglich auf die Plakate aufgetragen.


JA und NEIN nebeneinander! Für beide Plakate wurden Sujets mit ähnlichen Vorzeichen gewählt.: Mutter und Kind als Symbol für Gesundheit und Lebensfreude. In diese Lebensfreude versucht auf dem Plakat der Gegner eine giftgrüne Hand einzudringen--jene des Chiropraktors. . ., während die Befürworter auf der anderen Seite die Vorzüge hervorheben: Chiropraktik heilt.


Zwei gründlich verschiedene Welten in der kantonsrätlichen Kommission zur Begutachtung der Chiropraktik-lnitiative

Der streitbare Zürcher Urologe Dr. med. Allemann: «Neben der Schulmedizin ist eine geradezu unglaubliche Zahl medizinischer Sekten aufgetaucht, die sie mit mehr oder weniger Erfolg konkurrenzieren. Es hat gar keinen Zweck, alle Gruppen zu nominieren. Es dürfte genügen, wenn ich Ihnen nenne: Baunscheidtismus, Mazdaznanismus, Zeiteisismus, Augendiagnostik, Pendler, Astromagie und Psychomagie, Erdstrahlen und Lebensstrahlen, Osteopathie und die Chiropraktik.--
Das Gutachten der (Professoren-)Kommission hat in sachlichem Ton die fachlichen Standpunkte der Theorie der Chiropraktik widerlegt Ganz im Gegensatz dazu steht der spöttelnde und witzelnde Ton der Chiropraktoren in ihrer (gegengutachterlichen)Schrift, in der sie mit urwüchsigem Gekläff gegen die Schulmedizin und die Ärzte ausfällig wurden. . .
... wenn eine kleine Ärztegruppe in Zürich (gemeint waren: Bircher-Benner, Franklin Bircher und Kollegen -- d. Verf.) gegen die Schulmedizin loszieht, weil sie von ihren Vertretern teilweise abgelehnt und vielleicht ungerecht behandelt wurde, so ist das bedauerlich. Intensive Beschäftigung mit dem Problem hätte auch diesen Ärzten zeigen müssen, dass die chiropraktische Theorie bestimmt auf dem Irrweg ist, dass ihre Heilerfolge in erster Linie einer Übungs- und Massagebehandlung zuzuschreiben sind und dass sich ihre Wirkung in nichts von den schon früher bekannten Heilmethoden unterscheidet»

Kantonsrat E Heeb: «Ich habe die Auffassung, dass die absolute Wahrheit weder auf der einen noch auf der anderen Seite liegt; weder die Mediziner noch die Chiropraktoren haben sie in der Tasche . . . Wir haben gesehen, dass die Chiropraktoren seit Jahren ihren Patientenzulauf haben und dass sie ihre Patienten immer wieder behandeln, trotz Busse und Gefängnis. Sogar Richter, die doch diese Gesetzwidrigkeit hätten verurteilen müssen, gehören selber zu den Kunden der Chiropraktoren. Wenn aber das der Fall ist, so muss man die Sache ganz anders sehen und beurteilen als bisher.»
(Beide Zitate aus dem Verhandlungsprotokoll der Kantonsratssitzung vom 3. Oktober 1938)

Noch deutlicher offenbarte sich dieser Zwiespalt in den öffentlichen Versammlungen, die während der Unterschriftensammlung und nachmals im Vorfeld der Volksabstimmung über die Initiative durchgeführt wurden. Der Kampf wurde von beiden Seiten höchst leidenschaftlich geführt, was für die nachfolgenden paar Jahrzehnte sich für eine Konsolidisierung der Beziehungen zwischen offizieller Medizin und Chiropraktik höchst nachteilig auswirkte.

Dennoch, die zwar höchst engagierte - und manchmal ins Demagogische ausartende - Auseinandersetzung führte zu der nötigen Klärung in beiden Lagern: Der Volksentscheid zugunsten der Zulassung von qualifizierten Chiropraktoren zur selbständigen Krankenbehandlung zwang die offizielle Medizin, über ihre «Hefte zu gehen», so schwer dies in den ersten Jahren nach dem Volksverdikt auch einzelnen Persönlichkeiten fiel. Und die harten Diskussionen und Hearings nötigten den Chiropraktoren ein Überdenken ihrer eigenen Argumentation ab, die sich heilsam für ihre spätere Tätigkeit als Medizinalpersonen erwies: der einstige pionierhafte Überschwang in der Beurteilung der therapeutischen Wirksamkeit und Zuständigkeit ihrer Disziplin ist einer nüchternen Beurteilung der Möglichkeiten wie auch der Grenzen des eigenen therapeutischen Wirkens gewichen. Geblieben ist das Engagement der Chiropraktoren für ihre Patienten und ihr Eifer für eine solide wissenschaftliche Fundierung des Verständnisses des von ihnen erschlossenen und höchst kompetent betreuten heilkundlichen Neulands vertebragener Leiden und Gesundheitsstörungen, die ihre Erklärung in Störungen des bio-mechanischen Funktionsgefüges unseres Organismus finden.

Und ebenso heilsam wirkte sich die Auseinandersetzung auf die Gesundheitspolitik im Kanton Zürich sowie auf jene in den andern Kantonen aus. Nicht mehr alles, was autoritativ «ex cathedra» verkündet wurde (und wird), wird heute von Behörden und Volk einfach als unumstössliche Wahrheit hingenommen und widerspruchslos «geschluckt». Eine kritische Öffentlichkeit befasst sich mit gesundheitspolitischen Belangen und fordert Erklärungen, die nicht bloss zur Kenntnis zu nehmen, sondern eingehend auch seitens der Medizinalpersonen und -behörden zu belegen und zu beweisen sind. Ohne Zweifel ein Fortschritt, der umso bedeutender ist, als gerade in Zeiten wie den heutigen, da wiederum von verschiedensten Seiten ein unguter «Zeitgeist» weht, und Wellen von irrationalen Ideologien und abergläubigem Obskurantismus den Blick für die Realitäten zu verstellen drohen!



Nicht immer waren die Anzeigen der Chiropraktik-Gegner so nüchtern und trotzdem vielsagend abgefasst. Wer jedoch die Zeilen des vorliegenden Inserates liest, der kommt nicht umhin, heute, fünfzig Jahre nach der Publikation, zu schmunzeln über das Gedankengut und den Stimmenfang einiger Bodenständiger Zürcher».



Inserat des Aktionsausschusses «Pro Chiropraktik». Mit einer ausserordentlichen Ideenvielfalt wurden die Anzeigen in den Zürcher Medien gestaltet. Nur dank einer grosszügigen Spende war es jedoch den Befürwortern überhaupt erst möglich, eine Kampagne in dieser Grössenordnung zu führen.


Es war ein freudiges Ereignis, als am Abend des 22. Januar 1939 das Abstimmungsresultat bekannt wurde: 72'000 Stimmbürger (Stimmbürgerinnen gab es damals noch nicht!) hatten dem Volksbegehren zugestimmt, auf das Nein waren 56 000 Stimmen entfallen. Ein bemerkenswertes Resultat, wenn man bedenkt, mit welchem Aufwand und unter welch grossem Einsatz von - wissenschaftlicher und politischer - Autorität der Souverän umworben worden war, Nein zu stimmen. Die kritische Vernunft hatte sich durchgesetzt, die demokratischen Institutionen hatten ihre Bewährungsprobe bestanden.



Nach der Tat hält der Schweizer Rat

Kommentare nach der Abstimmung

Tages-Anzeiger

«Der Chiropraktor ist so notwendig wie der Zahnarzt. Er füllt eine Lücke aus, die unsere Schulmedizin bei ihrer Einstellung in absehbarer Zeit nicht auszufüllen imstande sein wird. Für die Schulmedizin kann es nichts Besseres und Heilsameres geben, als eine ernstzunehmende Konkurrenz.»

Volksrecht

«Das Zürcher Volk hat nicht dem Kurpfuschertum die Bahn freigegeben, sondern es wollte einer bei uns noch umstrittenen Heilmethode die Chance ihrer Bewährung bieten.»

Neue Zürcher Zeitung

«Die Volksabstimmung vom 22. Januar ist kein Ruhmesblatt für das Zürcher Volk. Es sei ferne von uns, deswegen den Stab über unsere demokratischen Institutionen zu brechen. Das Volk hat den Chiropraktoren gerufen, es wird ohne allen Zweifel auch mit ihnen fertig werden. Was die Abstimmung für Weiterungen auf schweizerischem Boden--in Genf und Luzern besteht bereits eine bedingte Zulassung der Chiropraktik--zeitigen wird, bleibt abzuwarten. Die Chiropraktoren wussten, dass mit Zürich eines der wichtigsten Bollwerke in ihre Hände fallen würde. Sie haben denn auch in der ganzen Schweiz Mittel gesammelt, um Zürich mit ihrer Propaganda zu überfluten. Ihre besten Helfer hatten sie in den Linksparteien, nicht zuletzt in den Redaktionsräumen des «Volksrechts.»

Mit diesem Volksentscheid galt künftig im Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich:

  • Die chiropraktische Heilmethode ist zugelassen
  • Ihre Ausübung ist Schweizerbürgern zu bewilligen, wenn sie sich auf Grund bestandener Prüfungen in diesem Beruf ausgewiesen haben.
  • Eine unter neutralem Vorsitz amtende, aus beruflich tätigen Chiropraktikern und Ärzten paritätisch zusammengesetzte Kommission prüft die vom Kandidaten vorgelegten auswärtigen Studienausweise und setzt das Programm der Prüfungen fest, der er sich zu unterziehen hat.
  • Die Prüfung wird von der selben Kommission abgenommen.
  • Bewerbern, die sich im Moment des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Gebiete des Kantons Zürich bereits als tüchtige Chiropraktiker ausgewiesen haben, ist diese Prüfung von der Direktion des Gesundheitswesens zu erlassen.


Das Wülflinger Musikkorps wählte das Fasnachtssujet nicht umsonst: Vielmehr waren einige dankbare Patienten eines Chiropraktors in seinen Reihen - das Fasnachtssujet galt gleichsam als kleiner Dank für erfolgreiche Behandlungen.


Fasnachtsumzug in Winterthur: Ein Jahr nach der erfolgreichen Abstimmung nahm sich eine Gruppe Menschen aus Wülflingen dem Thema an. Schrift auf der Pauke: Verordnung über Chiropraktik. Tarif: 1. Kons. u. Unters. 100--; weitere Kons. 5--; Wirbelknax 50-- - JA-Stimmer bezahlen die Hälfte.



Freudiges Spiel für ein freudiges Ereignis - der Erfolg der Chiropraktik war in der Folge auch in der übrigen Schweiz nicht mehr aufzuhalten.



Das Zürcher Verdikt wirkt sich auf die ganze Schweiz aus

Die Konsternation der Gegner der Chiropraktik-lnitiative machte sich in zahlreichen Voten am Montag nach der Volksabstimmung in der Sitzung des Kantonsrates deutlich bemerkbar. Ein der «Schulmedizin» zugewandter Parlamentarier wollte vom damaligen Gesundheitsdirektor, Regierungsrat Pfister, wissen, woher denn alle diese Ja-Stimmen für die Chiropraktoren gekommen seien? «Haben diese denn bereits so viele Patienten behandelt?» Der schlagkräftige Gesundheitsdirektor erwiderte dem Interpellanten: «Nein, gewiss nicht. Diese Patienten haben grösstenteils noch nie einen Chiropraktor konsultiert - aber,» fügte er maliziös hinzu, «aller Wahrscheinlichkeit nach sicherlich einen Mediziner!»

Nun - dieser ironische Kommentar von regierungsrätlicher Seite war wohl aus der Überraschung über das Abstimmungsergebnis erwachsen, das von vielen dem Malaise zahlreicher Patienten ob des Umgangs mancher Mediziner mit ihnen zugeschrieben wurde. Weder das eine noch das andere trifft offensichtlich den Kern der Sache, aber sowohl das eine wie das andere spielte ohne Zweifel mit bei der sich in den kommenden Jahren offenbarenden Bereitschaft der Bevölkerung auch der anderen Schweizer Kantone, den Chiropraktoren den Zugang zur selbständigen Krankenbehandlung zu ermöglichen.
Hinzu kommt ein Phänomen, das mehr und mehr von gesundheitspolitischer Bedeutung werden sollte: Das von den Chiropraktoren erschlossene und kompetent betreute heilkundliche Neuland gewann vor allem deswegen zunehmend an Bedeutung, weil die der Chiropraktik zugänglichen Leiden, Schmerzzustände und Gesundheitsstörungen nicht zuletzt eine Folge der «technischen Lebensform» sind, die sich bereits vor dem Weltkrieg, verstärkt und allgemein aber in dessen Gefolge durchsetzte.

Diesen gesundheitlich negativen Konsequenzen unserer technischen Zivilisation, die in den USA bereits Jahrzehnte zuvor das Bedürfnis nach Chiropraktoren hatten akut werden lassen, standen die an Erkrankungen «beschaulicherer», zugleich aber auch durch Mangel und fehlende Hygiene gekennzeichneter Gesellschaften geschulten Ärzte zu einem guten Teil rat- und machtlos gegenüber. J. Bodamer charakterisierte diesen Sachverhalt in trefflicher Weise: «Die Medizin als Wissenschaft und der Arzt als ihr aufnehmendes und vollziehendes Organ stehen heute beide vor der nicht mehr abzuweisenden Tatsache, dass die technische Zivilisation eine Unmenge neuer, unerwarteter Krankheiten in ihrem Gefolge hatte, wenn auch frühere Krankheiten verschwanden, dass andere sich im Stile ihrer Symptomatik und ihres Auftretens wandelten, dass weiter mit der Veränderung alter und dem Entstehen neuer Krankheiten unser bisheriger Krankheitsbegriff fragwürdig und unsicher wurde, zumindest nur noch für eine begrenzte Auswahl von Krankheitsformen zuzutreffen schien, dass es weiter zweifelhaft wurde, ob die Erkenntnismöglichkeiten und Erkenntnismethoden der naturwissenschaftlich-technischen Medizin überhaupt zureichten, um der neuen Situation Herr zu werden, weil mit ihnen eine ganze Reihe von Zivilisationsstörungen gar nicht zu erfassen, das heisst zu verstehen, geschweige denn zu heilen war...» (Dr. med. J. Bodamer: «Der Mensch ohne Ich», Verlag Herder, Freiburg, 1958).

Daraus erklärt sich nicht allein der nun einsetzende noch stärkere Zuspruch, den die Chiropraktoren seitens der Patienten erfuhren, und die ihnen heute allgemein zugemessene Bedeutung im Gesundheitswesen. Daraus erklärt sich ohne Zweifel die sich über Jahrzehnte hinweg weiterhin bemerkbar machende Skepsis der älteren Generation von Ärzten gegenüber den Chiropraktoren. Dies sowie die aus dem Abstimmungskampf erwachsenen Ressentiments und Animositäten führten zu weiteren Gehässigkeiten medizinischer Standespolitik im Umgang mit den nun gesetzlich zur Praxis zugelassenen Chiropraktoren. Regierungsrat Pfister hatte vor der Abstimmung vom 22. Januar 1939 bereits klar herausgehoben, dass Sinn und Zielrichtung der Volksinitiative sei: die Zulassung der Chiropraktoren als Medizinalpersonen! Daran ändere der Umstände halber gewählte Einbau des Chiropraktorenartikels im Gesundheitsgesetz im Artikel über die «medizinischen Hilfspersonen» nicht das geringste - es sei dies der Weg des «geringsten Widerstandes» gewesen. Entsprechend folgten nun Beschlüsse der ärztlichen Standesorganisation in Zürich, die darauf abzielten, den Vollzug des vom Volk beschlossenen Gesetzes in Frage zu stellen und ein verantwortungsbewusstes Praktizieren der Chiropraktoren zu erschweren. Eine berufliche Zusammenarbeit von Medizinern und Chiropraktoren wurde als standeswidrig erklärt und mit entsprechenden Sanktionen belegt.

Dies hatte unter anderem zur Folge gehabt, dass die vom Gesetz vorgesehene paritätische Prüfungskommission nicht zustandegekommen wäre. Die organisierte Ärzteschaft hatte jedoch die Rechnung ohne die Gesetzestreue der kantonalen Regierung gemacht, die ihre Amtspflicht gemäss dem demokratisch zustandegekommenen Volksentscheid getreulich durchzusetzen entschlossen war. Sie ernannte deshalb als Exponenten der medizinischen Seite Professoren der Universität Zürich, die als solche kantonale Beamte sind und sich dieser Aufgabe denn auch nicht entzogen. Die ersten Prüfungen fanden statt und die Entwicklung nahm ihren Gang.

Eine Episode vor dem Zustandekommen einer praktikablen Lösung für die Durchführung von Chiropraktorenprüfungen darf dennoch nicht vergessen werden. Wie zuvor erwähnt, waren die Chiropraktoren im Gesetz in einem Artikel «untergebracht», aus dem sich «nicht ohne weiteres» die eigentliche Stellung des Chiropraktors, wie sie die Initianten gefordert und Volk und Behörden verstanden hatten, hervorging. Daraus erstanden erhebliche Probleme bei der Vollzugsverordnung, deren erster Entwurf noch ganz den Atem der Initiativgegner atmete, formal aber vorerst durchaus Bestand gehabt hätte, wenn nicht diesmal das Parlament - der Zürcher Kantonsrat - in einem klaren Entscheid klar gemacht hätte, worum es bei diesem Artikel ging: um die Zulassung der Chiropraktoren zur Krankenbehandlung de facto als Medizinalpersonen, also mit der Berechtigung, selbständig zu diagnostizieren und auf Grund eigener Abklärung der Indikation autonom zu behandeln. Der nachmalige Kantonsarzt machte denn auch später im Namen der kantonalen Gesundheitsdirektion jegliche anderweitige Interpretation dieses Artikels zunichte: Die Chiropraktoren sind ohne Einschränkung zur eigenen Diagnostik am Patienten befugt!

Relief aus dem 4. und 5 Jahrhundert v. Chr. aus dem Asclepieion in Athen. Darstellung einer Rotationsbehandlung der oberen Halswirbelsäule, speziell des 1., 2 und 3. Halswirbels, wie dies Hippokrates lehrte. (Hinter dem Therapeuten: Aeskulap, der sich auf seinen mit der gewundenen Schlange versehenen Stock lehnt). Aus: «Die Wahrheit über die Chiropraktik», reproduziert aus «Athenische Mitteilungen», 1892, S 232.

Geschichte der Chiropraktik

Bereits der klassischen Antike waren Manipulationen an Wirbelsäule und Becken zur Behandlung wirbelsäulenbedingter Leiden bekannt. Hippokrates und Galenos, der Arzt der Gladiatoren, praktizierten eine «Rachiotherapie» (Wirbelsäulenbehandlung) zur Linderung, Behebung bzw. Kurierung vertebragener Schmerzzustände und Funktionsstörungen, deren Ursache sie in Läsionen des Wirbelsäulen-Funktionsgefüges zu erkennen glaubten. Wahrscheinlich waren die von ihnen praktizierten und beschriebenen Handgriffe und Massnahmen schon den Völkern der vorgriechischen Zeit vertraut; jedenfalls weist das überlieferte heilkundliche Brauchtum im alten China, Ägypten und Indien darauf hin.

Dem Amerikaner David Daniel Palmer fällt das Verdienst zu, Ende des letzten Jahrhunderts die in Literatur und Brauchtum überlieferten Manipulationen wieder aufgegriffen und als Verfahren zur Behebung funktioneller reversibler Störungen des Wirbelsäulen-Funktionsgefüges erkannt zu haben. Sein Sohn, B.J. Palmer, entwickelte die Einsichten und Methoden seines Vaters weiter und systematisierte sie zu einer höchst wirksamen Therapie mannigfaltiger gesundheitlicher Beschwerden und krankhafter Vorgänge. PaImer's Zeitepoche war gekennzeichnet von einem rasanten Durchbruch der modernen Technik in das menschliche Leben, und nicht allein in den USA behalf man sich chiropraktikähnlicher Manipulationen und Verfahren, um den überhand nehmenden zivilisatorischen Schädigungen Herr zu werden (in der Schweiz beispielsweise Otto Nägeli).



Durchbruch auf eidgenössischer Ebene

Wie die «Neue Zürcher Zeitung» in ihrem Abstimmungskommentar sehr zutreffend bemerkt hatte, sollte der Ausgang der Volksabstimmung am 22. Januar 1939 gesamtschweizerisch Schule machen. Einzig verzögert durch die Mobilmachungszeit rührten sich nun auch in den übrigen Kantonen die Befürworter analoger Regelungen für die Ausübung der Chiropraktik im eigenen Kantonsgebiet, auf dass die Kantonseinwohner nicht länger nach Zürich zu reisen brauchten, um kompetent (und mit gesetzlichem Segen) behandelt werden zu können. Sämtliche Universitätskantone lehnten sich an das Vorbild von Zürich an, wobei Basel-Stadt konsequenterweise die Chiropraktoren zum vornherein im Gesetz bei den Bestimmungen über die Medizinalpersonen einordnete und in zutreffender Weise festlegte, unter chiropraktischer Tätigkeit sei zu verstehen, was an den Chiropraktik-lnstituten gelehrt und gelernt und von den Prüfungen in der Schweiz examiniert werde.

Diese Norm fand mehr und mehr Eingang in die Interpretation «alter» Chiropraktik-Gesetze oder -Verordnungen, die nach dem Weltkrieg geschaffen, seither jedoch noch nicht überholt wurden. Mit der sich allmählich übereinstimmend ausgestaltenden Gesetzgebung über die Chiropraktik in den Kantonen öffnete sich auch der Weg für Regelungen auf eidgenössischer Ebene zugunsten eines Einbaus chiropraktischer Tätigkeit in den Leistungsbereich vorerst der Kranken- und nachmals dann auch in die Unfall- bzw. Militärversicherung. Es bedurfte zwar hierzu wiederum eines kleinen «Schupfs» des Volkes: 400000 Schweizerinnen und Schweizer unterstützten das Anliegen der Chiropraktik-Patienten, sich mit Hilfe der Sozialen Kranken- und Unfallversicherung von qualifizierten Chiropraktoren betreuen zu lassen.

Landesregierung und Bundesversammlung konnten nicht umhin, dem Begehren dieser Petition anlässlich der Revision des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes/KUVG im Jahre 1963/1964 Rechnung zu tragen. Der Antrag der Schweizerischen Ärztegesellschaft, die die Qualifikation sowie das therapeutisch verantwortungsvolle Wirken der Schweizer Chiropraktoren in ihrer Vernehmlassung zuhanden des Parlaments vollauf würdigte, dennoch die Behandlung von Chiropraktoren im Rahmen der Sozialversicherung von einer Überweisung durch einen eidg. dipl. Mediziner abhänging zu machen, wurde vom Parlament verworfen. Eine Erhebung unter den Patienten der Chiropraktoren hatte ergeben, dass 85% von ihnen niemals einem Chiropraktor zugewiesen worden wären, da ihr behandelnder Arzt dies entweder nicht empfahl oder gar heftig abgelehnt hatte. Seither gilt nun das Bundesrecht für Ausbildung und Tätigkeitsbereich der Chiropraktoren. Konsequenterweise entschloss sich dann die Schweizerische Sanitätsdirektoren-Konferenz/SDK unter dem Präsidium von Dr. Bruno Hunziker - damals Argauischer Gesundheitsdirektor, heute Ständerat und Präsident der FDP-Schweiz - auch die Prüfungen für Chiropraktoren gemeinschaftlich durchzuführen: ein entsprechendes Reglement für eine interkantonale Prüfung der Chiropraktoren wurde erarbeitet, das auch einen umfangreichen, fachwissenschaftlich qualifizierten Prüfungs-«Katalog» einschliesst.

Es brauchte alles in allem zwar fast ein halbes Jahrhundert, bis das zuwege gebracht werden konnte, was heute den Status des Chiropraktors in der Schweiz ausmacht; aber es kann sich dafür aber auch sehen lassen!



Ausblick

Der rechtliche Status des Chiropraktors ist heute sowohl in den kantonalen Gesundheitsgesetzen als auch in der Bundesgesetzgebung über die Sozialversicherung weitgehend zuverlässig geregelt, wenngleich einige Kantone zufolge von Widerständen aus der ewiggestrigen Ecke noch nicht zu Formulierungen zu finden vermochten, die der allgemein schweizerischen Rechtslage und der konkreten Realität in der Praxis entsprechen. Auch dies wird sich ausgleichen; es braucht eben am einen Ort mehr und an anderen Orten weniger Zeit, bis vernünftige Einsicht praktikable Vorschriften zu formulieren gestattet. Immerhin, wie die Arbeit von Bühlmann (Dr. iur. Thomas A. Bühlmann: «Die rechtliche Stellung der Medizinalperson im Bundesgesetz über die Unfallversicherung») minutiös belegt, ist am de facto-Status des Chiropraktors als Medizinalperson nur zu zweifeln, sofern man die Geschichte der letzten fünfzig Jahre verschlafen hat und sich nicht Rechenschaft abzulegen vermag, welche tiefe Sympathie die Chiropraktoren im Schweizervolk dank ihrer verantwortungsvoll ausgeübten Praxis gewonnen haben.

Dass dem heute so ist, danken wir der Treue und der Einsatzbereitschaft der Schweizerischen Vereinigung Pro Chiropraktik, der Patientenorganisation, die sich seit Jahr und Tag wachsam und aktiv für die Belange der Chiropraktik erfolgreich einzusetzen verstanden hat. Ihr ist es auch zu danken, dass das Bestreben der Chiropraktoren, fachlich qualifizierten Nachwuchs heranzubilden, nicht blosser Wunsch geblieben, sondern nun auch allmählich Wirklichkeit geworden ist. Mit ihrer Hilfe konnte es die Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft/SCG wagen, trotz der geringen Zahl an Mitgliedern ein Weiterbildungs-lnstitut zu schaffen, das durchaus die Grundlage abgeben könnte für ein - einer schweizerischen Universität affiliiertes - Institut für das Studium der Chiropraktik. Das Institut wird von einer Stiftung betrieben, deren Betriebsdefizit - im Unterschied zu vergleichbaren Instituten - überwiegend von der schweizerischen Chiropraktorenschaft und der Patientenvereinigung Pro Chiropraktik getragen wird.

Mit diesem erfolgreichen Durchbruch unweigerlich verbunden sind natürlich neue Probleme: vorab das Erscheinen eines sich aus verschiedensten Berufen im Gesundheitswesen rekrutierenden Pfuschertums das die «Konjunktur» nutzend sich, vor den wirtschaftlichen Problemen im Leben ausweichend, unter den Schutz der Sozialen Krankenversicherung begeben und gleichfalls als «Chiropraktor» tätig sein möchte. Hiergegen vermag nur die gemeinschaftliche Anstrengung von Chiropraktoren und Medizinern im Dienste der Patienten den sonst unweigerlich erwachsenden Schaden für die Volksgesundheit abzuwenden. Es steht zu hoffen, dass die Kooperation zwischen Medizin und Chiropraktik darüber hinaus auch in der Lage sein wird, die in der Chiropraktik liegenden therapeutischen Möglichkeiten voll zu erschliessen; diese beschränken sich nicht allein auf die schmerzlichen Folgezustände und Funktionsstörungen, welche von Läsionen und Dysfunktionen des Wirbelsäulen-Gefüges verursacht werden, sondern erweisen sich auch bei Leiden erfolgreich, die aus Dysfunktionen analoger Strukturen der Biomechanik unseres Organismus erwachsen können.

Die demokratische Struktur unserer staatlichen Gemeinschaft hat vor 50 Jahren dem heilkundlichen Fortschritt durch Verankerung der Chiropraktik im schweizerischen Gesundheitswesen zum Erfolg verholfen. Sie wird auch den neuen Aufgaben Mittel und Wege eröffnen, die das Arsenal der wissenschaftlichen Heilkunde im Kampfe gegen das menschliche Leiden weiterhin zu bereichern vermögen.
Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft



Das Institut für Weiterbildung der SCG

Das Institut für Weiterbildung der Schweizerischen ChiropraktorenGesellschaft (SCG) nahm seine Tätigkeit im Februar 1984 in provisorischen Lokalitäten auf.
Es ist nach jahrelanger Planung aus dem zentralen Weiterbildungskurs für Assistenten mit dem Hauptziel hervorgegangen, den angehenden Chiropraktoren eine bessere klinische Fortbildung anbieten zu können. Diese Fortbildung besteht in einem zweijährigen Kurs, dessen Besuch für die Assistentinnen und Assistenten, die aus der ganzen Schweiz stammen, obligatorisch ist. Weitere Aufgaben des Institutes, das im Herbst 1986 an seinen definitiven Standort am Sulgenauweg 38 in Bern ziehen konnte, sind der Erfahrungsaustausch unter Berufskolleginnen und -kollegen, der Kontakt zu chiropraktischen Aus- und Weiterbildungsinstituten in aller Welt, das Planen und Koordinieren von Forschungsprojekten, um nur einige zu nennen. Eine Bibliothek, welche in erster Linie chiropraktische und verwandte Literatur beherbergen wird, soll ebenfalls im Institut untergebracht werden. Gegenwärtig wirken fünfzehn Chiropraktoren, die alle eine eigene Praxis führen, am Institut als Dozenten; sie kommen aus der ganzen Schweiz. Die Honorierung der Dozenten erfolgt ausschliesslich durch die Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft und die mit ihr eng verbundenen Patientenorganisation Schweizerische Vereinigung Pro Chiropraktik (SVPC), was auch für alle übrigen Auslagen zutrifft.



Mit Zuversicht in die zweite Hälfte des Jahrhunderts

Der Entscheid des Zürcher Volkes am 22. Januar 1939 war eine Kundgebung des Vertrauens in die fachliche Kompetenz der Chiropraktoren und in den therapeutischen Wert ihres Verfahrens. In den 50 Jahren seither waren die Schweizer Chiropraktoren bestrebt, sich dieses Vertrauens würdig zu erweisen. Die Bereitschaft praktisch aller in der Schweiz praktizierenden Chiropraktoren, sich den strengen Qualifikationsansprüchen und Weiterbildungsanforderungen der Schweizerischen Chiropraktoren-Gesellschaft zu unterziehen und dieser als Mitglied beizutreten, ist ein Beweis hierfür. Es ist das Anliegen unserer Gesellschaft, auch weiterhin für die Sicherung der fachwissenschaftlichen Qualifikation des Nachwuchses an Chiropraktoren einzustehen und entsprechende Aus- sowie Weiterbildungsmöglichkeiten für Chiropraktoren in der Schweiz zu erschliessen.
Hier durch hoffen wir, dem Zürcher Volk und den Pionieren für die Zulassung der Chiropraktoren zur Krankenbehandlung im Kanton Zürich (und nachmals im ganzen Lande) den ihnen gebührenden Dank abstatten zu können.
Ein halbes Jahrhundert heilkundlicher und gesundheitspolitischer Entwicklung hat der Chiropraktik und ihren Patienten recht gegeben. Wir wollen dafür besorgt sein, dass dem auch künftig so sein wird.

John P Naef, Dr. der Chiropraktik,
Präsident der Schweizerischen Chiropraktoren-Gesellschaft



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