Perspektiven der Chiropraktik
Aus Pro Chiropraktik 2/98, S. 5-7
Dr. Heini Kohler, Präsident SCG
Trotz ihres hundertjährigen Bestehens ist die Chiropraktik ein vergleichsweise junger Zweig im Gesundheitswesen. Eine knappe Handvoll Pioniere hat nicht nur die von Verfolgung geprägten Anfänge der 30er Jahre überlebt, seine Exponenten haben die Chiropraktik mit Beharrlichkeit und Stehvermögen zu einem allseits akzeptierten, wissenschaftlich fundierten, eigenständigen Beruf mit knapp 200 helvetischen Praxen entwickelt.
Meilensteine ihrer Geschichte waren die Aufnahme in die kantonalen Gesundheitsgesetze und - dank tatkräftiger Mithilfe des SVPC - ins Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG) 1964. Ein ähnlicher Meilenstein steht kurz bevor: voraussichtlich im Jahre 2000 sollte ein eidgenössisches Medizinalberufegesetz in Kraft treten, welches die Aus-, Weiter- und Fortbildung der universitären Medizinalberufe regelt. Der Gesetzesentwurf, der anfangs 1999 von den eidgenössischen Räten behandelt werden dürfte, sieht eine Regelung der Chiropraktik parallel zu derjenigen der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Veterinäre vor. Damit wäre ein wichtiges, seit Jahren angestrebtes Ziel erreicht, nämlich eine Akzeptanz der Chiropraktik als eigenständiger Medizinalberuf auf Bundesebene.
Eine weitere, allerdings zwiespältige Perspektive, ergibt sich mit Blick auf die laufende Revision des erst seit gut zwei Jahren geltenden Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Der Revisionsentwurf sieht die Einführung eines sogenannten Globalbudgets im ambulanten Bereich vor. Konkret heisst dies, dass eine bestimmte Leistungserbringergruppe einen fixen finanziellen Rahmen zur Erbringung ihrer Leistungen zugeteilt erhält. Für einen Beruf wie die Chiropraktik, bei dem erwiesenermassen noch keine Sättigung erreicht ist, und der zum Überleben auf ein zumindest moderates Wachstum angewiesen ist, könnte sich die strikte Anwendung des Globalbudget-Prinzips zu einer echten Existenzfrage entwickeln. Solche Tendenzen gilt es, mit entsprechenden flankierenden Massnahmen abzufedern.
Insgesamt bin ich aber zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die Chiropraktik als selbständigen, eigenverantwortlichen Medizinalberuf mit qualitativ hochstehender Ausbildung bis weit ins nächste Jahrhundert weiterzuentwickeln. Voraussetzung dazu ist die Bereitschaft zu vernetztem Denken und Handeln mit den übrigen Medizinalberufen, insbesondere im Bereich der klinischen Aus- und Weiterbildung und in der Forschung.
Zum Schluss noch ein kurzer Blick auf Europa: am 29. Mai 1997 hat das Europäische Parlament den LANNOYE-Bericht angenommen, welcher zum Ziel hat, dass die Europäische Kommission Gesetzesvorlagen im Bereiche der Alternativ-, beziehungsweise Komplementärmedizin ausarbeiten soll. Damit soll erreicht werden, dass die Chiropraktik in allen europäischen Mitgliedstaaten gesetzlich geregelt wird. Von unmittelbarer Bedeutung war der LANNOYE-Bericht für Belgien, wo der Gesetzgeber bereits aktiv geworden ist und sich ein Gesetzesentwurf in Ausarbeitung befindet. Staaten wie Frankreich, Spanien und Italien werden hoffentlich bald folgen, so dass gerichtliche Verfolgungen von Chiropraktoren mit Haftstrafen, wie noch im letzten Jahr in Spanien geschehen, hoffentlich bald der Vergangenheit angehören.