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 chiropraktik.ch - Deutsch - Themen - Anerkennung der Chiropraktik auf eidgenössischer Ebene
Nach kantonaler Anerkennung erfolgte durch den Bundesrat
auch die Anerkennung der Chiropraktik auf eidgenössischer Ebene

Von Dr. Max Widmer, Chiropraktor (8/98)

Seit 1964 wird die Chiropraktik in der gesamten Schweiz von den obligatorischen Grundversicherungen (Krankenkassen, Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungen) bezahlt. In den kantonalen Gesundheitsgesetzen gilt der Chiropraktor als Medizinalperson. Im Kanton Aargau gelten z.B. nach dem kantonalen Gesundheitsgesetz (GsG) vom 10.11.87 als Medizinalpersonen: Ärzte, Chiropraktoren, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte. Sie bedürfen zur selbständigen Berufsausübung einer kantonale Bewilligung. Nun erfolgt im Rahmen der Reform des Gesetzes über die Freizügigkeit von Medizinalpersonen aus dem Jahre 1877 nach langer Zeit endlich auch die Anerkennung der Chiropraktik als neuer Medizinalberuf auf eidgenössischer Ebene.

Untenstehen finden Sie zuerst die Pressemitteilung der Schweizerischen Chiropraktoren Gesellschaft, die leicht gekürzte Vernehmlassung des Medizinalberufegesetzes und danach weitere Information des BAG (Bundesamt für Gesundheit).


Pressemitteilung der Schweizerischen Chiropraktoren Gesellschaft

Der Bundesrat ist gemäss Pressemitteilung vom 19.August 1998 für die Anerkennung der Chiropraktik als neuer Medizinalberuf. Nach langjähriger kantonaler Anerkennung erfolgt jetzt auch die Anerkennung auf eidgenössischer Ebene.

Im Gesetzesentwurf des neuen Medizinalberufegesetzes (MeBG) sollen die Chiropraktoren gemäss Bundesratsentscheid als neuer Medizinalberuf Eingang finden. Dies bedeutet eine Auszeichnung für die wissenschafliche und die klinische Qualität der Chiropraktoren-Ausbildung. "Sie ist das Verdienst der jahrelangen intensiven Bemühungen um die stetige Verbesserung der universitären und der klinischen Aus- und der Weiterbildung der in der Schweiz praktizierenden Chiropraktoren", kommentiert Dr.Heini Kohler, Präsident der Schweizerischen Chiropraktorengesellschaft SCG, den Entscheid in einer Medienmitteilung.

Die Chiropraktik gehört in der Schweiz zu den offiziell anerkannten medizinischen Berufen. Seit 1964 ist sie integraler Bestandteil des Gesundheitswesens und des Sozialversicherungsystems.

Mit ihren natürlichen Behandlungsmethoden leistet die Chiropraktik einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit. Die primär manuelle Behandlung macht es in vielen Fällen möglich, auf Medikamente und gewisse chirurgische Eingriffe zu verzichten. Anwendungen findet die Chiropraktik hauptsächlich bei schmerzhaften mechanischen und weiteren Funktionsstörungen des Bewegungsapparates wie etwa bei Rückenleiden, Kopfschmerzen oder bei schmerzhaften Ausstrahlungen in Armen und Beinen. Leistungen von Chiropraktoren oder Chiropraktorinnen können direkt und ohne vorgängige Überweisung in Anspruch genommen werden. Die Behandlung wird von den obligatorischen Grundversicherungen (Krankenkassen, Unfall-,Militär-oder Invalidenversicherungen) gedeckt.

In der Schweiz praktizieren zur Zeit rund 200 Chiropraktoren. Nach einer sechsjährigen universitären Ausbildung ( erstes medizinisches Studienjahr in der Schweiz und 10 Semester Universitätsausbildung in den USA oder in Kanada) wird das Studium ergänzt durch eine zweijährige klinische Weiterbildung in der Schweiz. Die erfolgreich bestandene interkantonale Prüfung, welche durch die SDK (Schweizerische Sanitätsdirektoren-Konferenz) organisiert wird, erlaubt die Ausübung des Berufs als selbständiger Chiropraktor auf der Basis einer kantonalen Praxiszulassung und das erfolgreiche Absolvieren der eidgenössischen Strahlenschutzprüfung das Betreiben einer Röntgenanlage.


Leicht gekürzte Vernehmlassung des Medizinalberufegesetzes (MeBG)

(Medienmitteilung Bern, 19. August 1998)

Bundesrat beschliesst Erarbeitung einer Weiter- und Fortbildungsregelung für medizinische Berufe

Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der medizinischen Berufe Kenntnis genommen und die Erarbeitung einer Weiter- und Fortbildungsregelung im Hinblick auf eine Sammelbotschaft für den bilateralen Vertrag mit der EU beschlossen.

Im Gesetzesentwurf soll die Chiropraktik als neuer Medizinalberuf Eingang finden.

Der Entwurf strebt eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung an durch eine gesetzliche Regelung der Weiter- und Fortbildung der Medizinalpersonen. Er bildet die gesetzliche Grundlage für die Freizügigkeit der schweizerischen Medizinalberufe im Rahmen des freien Personenverkehrs. Die gesetzliche Grundlage ist nötig für eine staatliche Anerkennung der bisher von privaten Berufsverbänden verliehenen Fachtitel.Die Ergebnisse der von Mitte Dezember 1997 bis Mitte März 1998 durchgeführten Vernehmlassung zu einem Vorentwurf für ein Medizinalberufegesetz liegen vor. Total gingen 125 Stellungnahmen ein, davon 69 von offiziell begrüssten Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten. Gestützt darauf beauftragt der Bundesrat das Departement des Innern mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für die Weiter- und Fortbildung im Hinblick auf den bilateralen Vertrag mit der EU. Gesamthaft fand der Vorentwurf ein positives Echo. Insbesondere seine EG-kompatible Ausgestaltung und die staatliche Anerkennung von Diplomen und Fachtiteln stiessen auf uneingeschränkte Zustimmung.

Für den Fall, dass der Vertrag mit der EU nicht zustande kommt, sollen dem Bundesrat und dem Parlament die Studienreform und die Weiterbildungs- und Fortbildungsregelung als gemeinsames Gesetz unterbreitet werden.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst


Information des BAG (Bundesamt für Gesundheit)

Die Reform der akademischen Ausbildung der Medizinalberufe :

die Reform des Gesetzes über die Freizügigkeit von Medizinalpersonen aus dem Jahre 1877; damit beauftragt ist die Eidg. Kommission für die Reform der Ausbildung der akad. Medizinalberufe unter dem Präsidium von Prof. Fleiner, Fribourg

Mandat der Eidg. Expertenkommission für die Reform der Ausbildung der akad. Medizinalberufe, erteilt von Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss am 4. Juli 1997 (Auszug)

1. Ausgangslage

Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Studienreform für die akademischen Medizinalberufe sind sachlich gegeben und grundsätzlich unbestritten, sowohl bei den Ausbildungsinstitutionen und Ausbildnern als auch bei den auszubildenden Studenten, den betroffenen Berufsorganisationen, den Partnern im Gesundheitswesen und in der Politik.

Ebenso ist in der breiten Öffentlichkeit das Bedürfnis nach Verbesserungen im Gesundheitswesen im allgemeinen sowie im Bereich der medizinischen Praxis und damit auch in der medizinischen Bildung, also in der Aus-, Weiter- und lebenslangen Fortbildung, gewachsen.

Bestrebungen zur Reform der Medizinerausbildung sind auch in den Nachbarländern und auf gesamteuropäischer Ebene im Gange.

Die Reform der Ausbildung der akademischen Medizinalberufe ist damit ein Anliegen breiter Kreise geworden, und es gilt nun, diese Reform sach- und zeitgerecht durchzuführen. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten unter Einbezug der Interessen und Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung anzustreben.

2. Ziel

Das Eidg. Departement des Inneren (EDI) nimmt in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags (Postulat Simmen/Pidoux von 1993 und Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom März/September 1995) sowie in Absprache mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz die Reform der Ausbildung der akademischen Medizinalberufe auf, wobei es die geleisteten Vorarbeiten der Ausbildungsinstitutionen und ihrer Organisationen in seine Arbeiten miteinbezieht.

3. Auftrag

Es wird eine Eidgenössische Kommission für die Reform der Ausbildung der akademischen Medizinalberufe eingesetzt, welche bis am 31. Oktober 1998 ausformulierte Vorschläge für die Umsetzung der Reformen vorlegt.

Die Kommission geht aus von der Frage:"Welches Gesundheitswesen brauchen wir in Zukunft, und welche Anforderungen lassen sich daraus für die Schweiz ableiten?" Dabei sind insbesondere die folgenden drei Grundfragen zu beantworten:

  • Welche Medizin brauchen wir im 21. Jahrhundert?
  • Welche Medizinalpersonen brauchen wir für diese Medizin?
  • Welche Ausbildung (und insbesondere welche universitäre Ausbildung) braucht es für diese Medizinalpersonen?

Die Kommission erarbeitet bis am 31.Oktober 1998:

  • Thesen, welche diese Fragen beantworten und die Anforderungen an die künftige akademische Ausbildung der Medizinalpersonen definieren (Vorgaben, Zielkriterien, Rahmenbedingungen, Zeitrahmen).
  • einen Massnahmenkatalog für die Umsetzung dieser Thesen in eine umfassende, politisch eingebettete Reform der Ausbildung der akademischen Medizinalberufe, mit Vorschlägen, wie diese in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen umgesetzt werden können (zeitlich, inhaltlich, Aufgabenverteilung).
  • ausformulierte Vorschläge für eine allfällig notwendige Anpassung der einschlägigen Rechtsgrundlagen des Bundes.
  • einen Vorschlag, in welcher Form die weiteren Rechtssetzungsarbeiten und die Umsetzung der Reform begleitet und zwischen den einzelnen Leistungserbringern koordiniert werden sollen.

Im Zentrum dieses Reformprozesses stehen die akademischen Medizinalberufe, die sich selbständig, in diagnostischer und/oder therapeutischer Funktion, mit der Gesundheit des Menschen befassen. Zentraler Gegenstand ist die Reform der Ausbildung der Humanmediziner. Als Folge des engen beruflichen Zusammenwirkens werden auch die Ausbildung der Zahnärzte und Apotheker sowie diejenige der nichtärztlichen Psychotherapeuten, Osteopathen und Chiropraktiker überprüft und bearbeitet, während die Belange der Veterinärmedizinerausbildung nur insofern einbezogen werden, als dies für die Koordination der gemeinsamen Studienteile erforderlich ist.

Die Kommission berücksichtigt bei ihren Arbeiten die Erfahrungen mit den laufenden Modellversuchen zur Studienreform und den neuen Ausbildungsformen, die epidemiologischen und demographischen Gegebenheiten, die Bedürfnisse der beteiligten Partner, die Koordination mit der Weiterbildungsgesetzgebung und dem Hochschulförderungs-gesetz, sowie das internationale Umfeld, insbesondere jenes in Europa.

Die Kommission arbeitet und organisiert sich selbständig. Sie kann mittels internen, externen oder gemischten ad-hoc-Arbeitsgruppen, Hearings sowie Beizug von einzelnen Experten arbeiten, damit alle relevanten Interessen und Fachgebiete eingebracht werden können.

Organisation der Eidg. Expertenkommission

Die Kommission hat 7 Arbeitsgruppen gebildet, in welchen Kommissionsmitglieder zusammen mit externen Experten die folgenden Themen bearbeiten (vgl. Bild):

  • Der Arzt von morgen
  • Der Patient von morgen
  • Santé publique
  • Ethik
  • Ökonomie
  • Lehrende und Lernende
  • Evaluation

Die ad-hoc-Arbeitsgruppen haben zwischen September 97 und Februar 1998 ein Papier mit Thesen (Leitlinien und Zielen für die künftige Medizinalausbildung) erarbeitet. Dieses Thesenpapier wurde an sämtliche Partnerinstitutionen verschickt. Diese konnten während eines Hearings Anfang März 1998 zu diesem Papier Stellung nehmen.

Auf Grund der Resultate des Hearings wurde ein erster Entwurf des neuen Freizügigkeitsgesetzes der Kommission Anfang Juni zur ersten Beratung vorgelegt. Der Zeitplan sieht die zweite Lesung im August und die Verabschiedung auf Ende Oktober 1998 vor (vgl. Zeitschema).

Zusammensetzung der Eidg. Expertenkommission

Die Expertenkommission für die Reform der Ausbildung der akad. Medizinalberufe besteht aus 32 Mitgliedern. Präsident ist Prof. Thomas Fleiner, Direktor des Instituts für Föderalismus der juristischen Fakultät der Universität Fribourg.

Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:

  • 9 ProfessorInnen der Humanmedizin aus allen medizinischen Fakultäten der Schweiz,
  • 3 ProfessorInnen der Veterinärmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie,
  • 1 Vertreter der Grundversorgerärzte,
  • 1 Kantonsarzt,
  • je ein Vertreter der Verbindung der Schweizer Ärzte FMH und des Schweizer Verbands der Assistenz- und Oberärzte VSAO,
  • 1 Vertreter des Leitenden Ausschusses für Eidg. Medizinalberufe,
  • 1 Vertreterin der nicht-akademischen Gesundheitsberufe,
  • je 2 Vertreter Innen der Sanitäts- und der Erziehungsdirektorenkonferenz,
  • 1 Vertreter der Versicherungen,
  • 1 Wissenschaftspublizistin
  • 1 Vertreter des BAG
  • zwei Kommissionssekretäre mit Stimmrecht (aus BAG)

Zeitplan für die Gesetzgebungsarbeiten

In 7 Sitzungen erarbeitet die Kommission zwischen September 1997 und Oktober 1998 einen Entwurf für die Revision des Freizügigkeitsgesetzes zuhanden des Eidg. Departement des Inneren.

Anschliessend an die Vernehmlassung ist vorgesehen, diesen Entwurf mit demjenigen zum bereits früher erarbeiteten Medizinalberufegesetz (MedBG), welches die Weiter- und Fortbildungsphase regelt, zu vereinen, um dem Parlament ein einziges Gesetz über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der universitären Medizinalberufe vorzulegen.


Kommentar von chiropraktik.ch:

Lesen Sie dazu auch das Thema des Monates Juni "Chiropraktik: sicher und wirksam". Darin können Sie unter anderem lesen, dass die "U.S.Agency for Health Care Policy and Research", eine der wichtigsten amerikanischen Gesundheitsbehörden 1994 feststellte, dass Patienten mit akuten Rückenschmerzen sich in chiropraktische Behandlung begeben sollen.



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