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"VITALOGIE" - oder die Idee nach dem Konkurs

Von Dr. Max Widmer, Chiropraktor (12/96)

Entscheid des Gesundheitsdepartementes des Kantons Aargau:
Das Ausüben der "Vitalogie" ist im Kanton Aargau verboten !

Palmer

Dieses Bild zeigt B.J. Palmer den "Vater der Chiropraktik" bei der chiropraktischen Behandlung des obersten Halswirbels (Atlas). Diese Technik nannte er die HIO-Technik, welche seit der Gründung des Palmer College vor ca. 60 Jahren Chiropraktik-Studenten im Rahmen ihrer Ausbildung gelernt wird. Es ist eine von verschiedenen chiropraktischenTechniken um eine Funktionsstörung des Atlas zu behandeln. Huggler nannte die HIO-Technik "Vitalogie" und versuchte diese in der Schweiz als philosophische Technik zu tarnen. Mit marktschreierischen Werbemethoden köderte er damit Laien um ihnen für teures Geld Wochenendkurse anzubieten.

Was macht ein Bieler Chiropraktor, wenn er den schweizerischen Krankenkassen wegen überhöhten Rechnungen Rückzahlungen in sechststelliger Höhe bezahlen muss, dabei in Konkurs geht und vom Berufsverband der Schweizer Chiropraktoren als Mitglied ausgeschlossen wird ? ( Siehe auch "Beobachter" 18/89)

Er nennt sich einfach nicht mehr Chiropraktor sondern Vitalogist oder Vitalog und gründet 1987 die Vereinigung der diplomierten Vitalogisten/Vitalogen und lässt den Namen Vitalogie schützen.

Und was macht gemäss Huggler der Vitaloge?

" Der Vitalogist sei spezialisiert ausschliesslich vertebrale Subluxationen (Wirbelverschiebungen) an der oberen Halswirbelsäule (Atlas und Axis) zu lokalisieren und spezifische Adjustemente (Behandlung mit der Hand) auszuführen, um die Subluxationen zu beheben. Die Wirbelverschiebungen sollen Nervenstörungen verursachen, welche zu Schmerzen, Krankheit und frühzeitigem Tod führen. " ( Auszug aus der Gründungsurkunde)

Mit keinem Wort erwähnt er, dass diese Behandlungen der oberen Halswirbel mit der Hand eine der vielen chiropraktischen Techniken sind, die von den Chiropraktik-Studenten in den USA oder Kanada in ihren Ausbildungsstätten im Rahmen der Gesamtausbildung zum diplomierten Chiropraktor gelernt werden. Und mit keinem Wort erwähnt er, dass ein chiropraktischer Eingriff nur durch einen in der Schweiz staatlich geprüften Chiropraktor oder durch einen dafür speziell ausgebildeten Arzt durchgeführt werden darf.

Mit Kursen geben lebt es sich gut !

Jetzt beginnt Huggler - dank Lehrfreiheit in der Schweiz- Werbung für seine Kurse zu machen. Denn mit Kurse an Laien geben lässt sich viel Geld verdienen. So kostete bereits 1989 ein erster Kursteil von zwei Tagen 2500.- Fr. , der zweite Teil 3500.- Fr. und der dritte Teil 4000.- Fr. Bis heute hat sich das Kursgeld verdoppelt und die Anzahl der Kursteilnehmer ist stetig gestiegen.

Inzwischen gibt es in der Schweiz eine Vielzahl von durch Huggler mit seinem Diplom zu Vitalogen gemachte Kursabsolventen. Diese haben an Kursen für eine Manipulationstechnik der oberen Halswirbelsäule und werbewirksame Verkaufstechnik teilgenommen und versuchen diese nun an ihren Kunden auszuprobieren.


Huggler bei der chiropraktischen Behandlung des obersten Wirbels mit der "HIO"-Technik, die er als "Vitalogie" bezeichnete

Gesetzliche Grauzone - Gefahr für den Patienten !

In der Schweiz hat jeder Kanton sein eigenes Gesundheitsgesetz. Darin sind für die Medizinalpersonen wie Chiropraktoren und Aerzte unter anderem die fachliche Voraussetzungen für die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung aufgeführt. Damit ist der Gesundheitsschutz gewährleistet bzw. die Bevölkerung wird nur von fachlich kompetenten Berufsleuten behandelt.

Vitalogie ist in der Schweiz von keinem Kanton anerkannt. Zur Zeit sind in den meisten Kantonen Bestrebungen im Gange den Vitalogen ihre Tätigkeit zu verbieten. Denn Schnellkurse von wenigen Tagen in einer chiropraktischen Behandlungstechnik der oberen zwei Halswirbeln zeugt wohl kaum von Fachkompetenz, geschweige denn von medizinischem Grundwissen.

Lesen Sie dazu auch den Artikel im FACTS 1/1998, den Artikel im Aargauer Tagblatt vom 15.Mai 1996, den Auszug aus der "ZugerWoche" vom 14.01.98 und den Entscheid des Gesundheitsdepartementes des Kantons Aargau: Das Ausüben der "Vitalogie" ist im Kanton Aargau verboten !.



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