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Vitalogie/Goldene Händchen dank kleinem Dreh
Ein simpler Griff am obersten Halswirbel soll Wunder wirken.
Doch mit der Naturheilmethode Vitalogie lässt sich vor allem viel Geld verdienen.
Aus: FACTS 1/1998 S. 24-25
VON SIMON HUBACHER
Das Ende überraschte den Meister mitten in der Nacht. Herzinfarkt. Um drei Uhr morgens stellte ein Notarzt den Totenschein aus. Fünf Tage später versammelte sich eine Hundertschaft seiner Anhänger auf dem Friedhof von Lauterbrunnen und erwies Peter Huggler, Doktor der Chiropraktik und Gründer der Vitalogie, die letzte Ehre. «Wir verneigen uns vor unserem Lehrer», hiess es im Trauerschreiben an Hugglers Schüler, die den cleveren Geschäftsmann noch heute verehren.
Selbst Hugglers Ableben Ende November letzten Jahres vermochte den steilen Aufstieg der Vitalogie nicht zu bremsen. Im Gegenteil: Laufend werden in der Schweiz, Deutschland und Österreich neue Praxen eröffnet, in denen - laut Selbstanpreisung - «nicht medizinische Ganzheitsnaturheilkunst» praktiziert wird. Der charismatische Huggler hatte die Vitalogie 1981 erfunden und unter Markenschutz stellen lassen, nachdem er aus dem Berufsverband der Chiropraktiker ausgeschlossen worden war. Der Berner war zuvor von den Krankenkassen wegen überhöhter Rechnungen zu hohen Rückzahlungen verknurrt worden. Daraufhin ging er Konkurs.
Hugglers Erfindung erwies sich als Goldgrobe. In der Schweiz wenden heute zwischen 200 und 300 Heilkundler die Vitalogie an. Für ihre Ausbildung mussten sie 16000 Franken Kurskosten an die Akademie der Vitalogie hinblättern. Weitere 100 bekennen sich zur so genannten Atlaslogie, ein ebenso umstrittener Ableger der hugglerschen Lehre, die vom Werkzeugmacher Walter Landis aus Baar ZG betrieben wird. Landis, ein Schüler Hugglers, trennte sich im Streit von seinem Lehrmeister und gründete eine eigene Ausbildungsstätte.
Zwischen den Anhängern der Vitalogie und der Atlaslogie tobt seither ein erbitterter Kampf. Unterschiede gibt es allerdings nur wenige. Beide Anwendungen konzentrieren sich auf die obersten Halswirbel, den Atlas und den Axis. Mit speziellen Handgriffen werden Verschiebungen im Bereich der beiden Wirbel behoben - und dadurch angeblich Selbstheilungskräfte des Körpers gegen allerlei Gebrechen freigelegt.
Weil derartige Manipulationen an der sensiblen Wirbelsäule Ärzten und Chiropraktikern vorbehalten sind, verkaufte Huggler seine Methode von Beginn weg als «Lebensphilosophie», die der «Gesundheitspflege» und der «Prophylaxe» dienen soll. Die Anhänger der Vitalogie werden denn auch nicht müde zu betonen, dass sie keine Diagnosen stellen und keine Therapien ausführen. «Der Vitalogist behandelt keine Krankheiten; er heilt keine Krankheiten! », schrieb Huggler aller Kritik vorauseilend.
Weil oft trotzdem Behandlungen an kranken oder verletzten Personen vorgenommen werden, untersteht die Vitalogie fast überall den kantonalen Gesundheitsgesetzen. Doch obwohl die Methode eigentlich bewilligungspflichtig ist, wurde bislang in keinem einzigen Kanton eine Zulassung ausgesprochen.
Meistens wird erst gar nicht darum ersucht. In den Telefonbüchern und in den Inseratespalten von Gratisanzeigern und Gesundheitsgazetten wimmelt es von Angeboten für vitalogische Behandlungen. Die Naturheiler profitieren davon, dass die Behörden lediglich auf Anzeige hin gegen sie vorgehen.
Im Streit um die Zulässigkeit der Vitalogie erhoffen sich die Gesundheitsbeamten nun aber Rückenwind. In den kommenden Wochen muss der Aargauer Regierungsrat über den Rekurs eines Vitalogisten befinden, dem 1996 die Ausübung seiner Tätigkeit untersagt worden war.
Der Aargauer Kantonsarzt Martin Roth hatte sich für das Verbot auf ein Gutachten des renommierten Neurochirurgen Charles Probst abgestützt. Der Hochschulprofessor kam in seiner Untersuchung zum Schluss, dass «Vitalogie in ihrer heutigen Form abzulehnen» sei.
Probst befand, dass das von Huggler erfundene «Adjustement» des Atlaswirbels «eindeutig einen manuellen Eingriff im Sinne der Chiropraktik» darstellt. Dieser dürfe nur von Medizinalpersonen und nicht von Laien ausgeführt werden.
Probst bemängelte ferner die ungenügende Ausbildung der Vitalogisten und die fehlenden diagnostischen Abklärungen. In seinem Gutachten warnt der Mediziner vor möglichen lebensbedrohlichen Komplikationen.
Vom Entscheid der Aargauer Regierung erhoffen sich die Gesundheitsbehörden eine gesamtschweizerische Wirkung - vor allem, wenn er nicht zu Gunsten des Vitalogisten ausfällt. Ein Gang ans Bundesgericht wäre dann wahrscheinlich, wodurch die Gesundheitsbehörden endlich einen höchstrichterlichen Spruch zur Vitalogie in der Hand hätten.
Dass die Behörden vorerst abwarten, kommt auch den Promotoren der Vitalogie gelegen: Das Geschäft boomt. Im Juni begann in Lausanne der erste französischsprachige Kurs, Ende September startete im Hotel «Hörnli» in Küssnacht am Rigi ein weiterer Wochenendlehrgang in deutscher Sprache. Nach 16 Monaten Ausbildung müssen die frisch gebackenen Vitalogisten den Eid auf einen «Ehren-Kodex» leisten. Dann wird ihnen ein Diplom in die Hand gedrückt, auf dem das Foto des Lehrmeisters Huggler abgebildet ist.
Betrieben werden die Kurse von der Akademie der Vitalogie, einer Aktiengesellschaft, die einst von Huggler ins Leben gerufen worden war. Heute zählen dessen Witwe Gloria und der Langenthaler Fürsprecher Samuel Gruner zu den führenden Köpfen der Akademie.
Auch die Hergiswiler Naturheilerin Johanna Fracasso gehört als Präsidentin des Berufsverbandes und als Vitalogie-Kursleiterin zum engeren Kreis. Sie nimmt den Kritikern vorsorglich den Wind aus den Segeln, indem sie die Naturheilmethode einfach als «Dienstleistung» bezeichnet. Den Vorwurf, trotz der Rechtsunsicherheit würden weiterhin neue Berufseinsteiger ausgebildet, will Fracasso nicht gelten lassen. Laut der Verbandsfunktionärin werden die Ausbildungsteilnehmer auf die unterschiedliche behördliche Handhabung des Berufs ausdrücklich hingewiesen, ebenso auf die unsichere Zukunft im Hinblick auf eine Verschärfung der Gesetzesgrundlagen für die gesamte Alternativmedizin.
Von den Auseinandersetzungen unbeeindruckt zeigen sich die Krankenkassen. Etliche Versicherer übernehmen einen Teil der vitalogischen Konsultationen im Rahmen ihrer Zusatzversicherungen für alternative Behandlungsformen.
Die Vitalogen verlangen für eine Sitzung vierzig bis sechzig Franken. Huggler köderte seine Schüler einst mit der Aussage, «man könne am Tag etwa 50 Personen behandeln». Auch wenn davon die meisten seiner Jünger nur träumen mögen - ein anständiges Geschäft lässt sich mit der Naturheilmethode den noch machen.
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