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Achtung !: Fallensteller im neuen Krankenversicherungsgesetz !

Von Dr. Max Widmer, Chiropraktor (2/97)

Die Gesundheitsvorsorge in der Schweiz ist heute hervorragend, allerdings auch kostspielig, was sich in immer höheren Krankenkassenprämien manifestiert. Nun bieten manche Krankenkassen finanziell günstigere Versicherungsmodelle an, die von den bekannten bisherigen Versicherungsformen abweichen. Die Prämienreduktion zieht aber auch Einschränkung der Leistung nach sich, was sich oft erst im Krankheitsfall auswirkt. Ein Wechsel zu einem dieser Modelle ist daher reiflich zu überlegen.

Ab 1. April 1997 soll beispielsweise im Aargau das sogenannte "Gatekeeper-Modell" (Hausarzt-Versicherung) eingeführt werden, das zwischen der Ärzteschaft und den Krankenkassen vereinbart wurde. Allerdings machen nicht alle Ärzte mit. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Arzt, ob er dabei ist oder nicht.

Bei diesem Hausarzt-Modell verpflichtet sich der Patient, immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen. Dieser kann aus einer Liste, von der Versicherung erstellt, ausgewählt werden. Dieser ausgewählte Arzt betreut seine Patienten und zieht nach Bedarf Spezialärzte bei.

Vorteile: Prämienreduktion von 10-15% Nachteile: Einschränkung der freien Arztwahl, kein direkter Zugang zum Chiropraktor, kein direkter Zugang zum Spezialarzt, kein flächendeckendes Angebot.

Die "Secon Opinion"-Versicherung bezweckt, Kosten zu sparen durch Vermeiden unnötiger diagnostischer und therapeutischer Massnahmen (Operation usw.). Die Versicherten verpflichten sich, vor Durchführung von bestimmten Untersuchungen und Eingriffen die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen. Vielleicht wird aber die Versicherung diesen zweiten Arzt benennen. Notfälle sind ausgenommen.

Vorteile: Prämienreduktion bis 10% Vermeiden unnötig angeordneter Massnahmen

Nachteile: Verunsicherung des Patienten durch verschiedene Meinungen ( besonders bei älteren Personen zu berücksichtigen)

Es ist Ihre Entscheidung welche Versicherungsform Sie wählen und sich verpflichten wollen. Bedenken Sie aber folgende Fragen:

  • Können Sie weiterhin direkt Ihren Chiropraktor konsultieren ? ( Wie dies seit 1964 gesetzlich der Fall ist !)

  • Können Sie Ihren Chiropraktor oder Arzt weiterhin frei wählen und allenfalls auch wechseln ?

  • Bestimmen Sie oder Ihre Krankenkasse, wo Sie behandelt werden ?

  • Können Sie die gewählte Versicherungsform auch bei Wohnortswechsel beibehalten ?

  • Verzichtet Ihre Kasse auf Vorbehalte bei bestehenden Krankheiten ?

  • Können Sie aus verschiedenen Leistungsangeboten auswählen und gegen entsprechende Prämienreduktion - auf nicht gewünschte Leistungen verzichten ?

  • Auf welcher Spitalabteilung können Sie sich betreuen lassen ( allgemein, halbprivat, privat ?)

Ich wünsche Ihnen, dass Sie noch nach Jahren Ihre jetzige Entscheidung nicht bereuen müssen.

Im Krankenversicherungsgesetz sind die Grundsätze verankert, wonach die Krankenkassen verpflichtet sind, die Leistungen der Chiropraktoren zu übernehmen, auch wenn der Patient nicht von einem Schul-Arzt eingewiesen wurde.

Bei allfälliger Ablehnung oder Teilablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist jedoch genau darauf zu achten, dass Selbstbehalt nicht mit Abzug verwechselt wird. Sollte sich die Ablehnung als ein Nichtanerkennen der Chiropraktik herausstellen oder die Überweisung durch einen praktizierenden Arzt vorauszusetzen, muss der Patient gemäss Art. 80 KVG eine Verfügung verlangen, gegen die er gestützt auf Art. 85 KVG Einspruch erheben kann.

Haben Sie Fragen zu der Wahl der richtigen Versicherungsform, so ist jeder Chiropraktor gerne bereit für Sie die richtige Lösung zu finden. Als Sparmodell eignet sich beispielsweise ein höherer Selbstbehalt, was zu kleineren Monatsprämien führt. Als Vorteil können Sie nach wie vor Ihren Arzt oder Chiropraktor selber wählen !



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