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Chiropraktik
Von Dr. Max Widmer, Chiropraktor (10/96)
Aus dem Buch "Naturgesund", , welches als Beilage zur gleichnamigen TV-Serie erschien 1989, AT Verlag Aarau/Schweiz, ISBN 3-85502-257-3
Die Chiropraktik übernimmt als eigenständige Heilmethode im Gesundheitswesen die wichtige Aufgabe, kranken Menschen auf natürlichem Wege - ohne Medikamente - zu helfen.
Innerhalb der wissenschaftlichen Heilkunde nimmt sie eine Sonderstellung ein. Wie die traditionelle Medizin hält sie sich an den eisernen Grundsatz: «Vor die Behandlung hat der liebe Gott die Diagnose gesetzt.» Und insofern hebt sie sich gleichfalls von nichtwissenschaftlich fundierten Heilverfahren ab, deren Praktiker nicht in der Lage sind, anhand einer Differentialdiagnose zu befinden, ob überhaupt und wie ihre therapeutischen Massnahmen angebracht (indiziert) sind.
Sie wird jedoch gleichfalls dem legitimen Anliegen einer immer breiteren Öffentlichkeit gerecht, die angesichts eines zunehmenden Medikamentenmissbrauches «natürlich» behandelt zu werden wünscht: Der Chiropraktor erzielt, falls seine Behandlung indiziert ist, ohne Medikamente beachtliche Heilerfolge.
Natürlich ist die Chiropraktik nicht für das Gesamtgebiet des Krankheitsgeschehens zuständig. Im Unterschied zur Frühzeit, der Erschliessung dieses heilkundlichen Neulandes, erliegen die Chiropraktoren nicht der einst von den Pionieren ihres Heilverfahrens vertretenen überschwenglichen Einschätzung ihrer therapeutischen Zuständigkeit.
Sie kennen ihre Grenzen, aber vor allem sind sie für die Ausschöpfung der in ihrer Methode liegenden erheblichen therapeutischen Möglichkeiten in hochqualiflzierter Weise ausgebildet. Daraus erklärt sich der grosse Zuspruch, der ihnen seitens der breites Öffentlichkeit zuteil geworden ist, als sie sich in den dreissiger Jahren mit der damals auf diesem Gebiet höchst unerfahrenen und daher gegnerischen «Schulmedizin» auseinanderzusetzen hatten,
Diesem Umstand ist es zuzuschreiben, dass schliesslich das Volk selbst der Souverän - entgegen der standespolitischen Kampagne der herkömmlichen Medizin die Chiropraktoren ermächtigte, in autonomer Praxis den Kranken mit Hilfe ihres Verfahrens beizustehen. Den Durchbruch dieses heilkundlichen Fortschrittes bewerkstelligte die Volksabstimmung über ein Chiropraktorengesetz im Kanton Zürich am 22. Januar 1939 - also vor genau 50 Jahren.
Die Chiropraktoren wurden zur selbständigen Behandlung von Leiden, Schmerzzuständen und Funktionsstörungen zugelassen, die auf die Wirbelsäule zurückzuführen sind und durch gezielte Behandlung der Wirbelsäule beziehungsweise der betroffenen Gelenke des Bewegungsapparates behoben oder zumindest erbeblich gelindert werden können,
Der Gesundheitsdirektor des Kantons Zürich kommentierte damals, von einem Parlamentsmitglied befragt, ob denn bereits eine Mehrheit der Zürcher von Chiropraktoren behandelt worden sei, diesen Abstimmungsausgang mit den charakteristischen Worten: «Nein, das gewiss nicht, aber sie standen sicherlich schon bei Ärzten in Behandlung . .»
Die nun seit 50 Jahren in der Schweiz durch qualifizierte Therapeuten ausgeübte Chiropraktik geht auf Einsichten und Behandlungsverfahren zurück, die bereits der klassischen Antike bekannt waren. Hippokrates (460-377 v. Chr.) und Galen (129-199 n. Chr.), der Arzt der Gladiatoren, praktizierten bereits eine «Rachiotherapie>> (Wirbelsäulenbehandlung) zur Linderung, Behebung beziehungsweise zur Kurierung wirbelsäulenbedingter Schmerzzustände und Funktionsstörungen, deren Ursache sie in Veränderungen, Schädigungen oder Missbildungen des Wirbelsäulen-Funktionsgefüges zu erkennen glaubten. Wahrscheinlich waren die von ihnen praktizierten und beschriebenen «Handgriffe» und Massnahmen sogar schon den Völkern der vorgriechischen Zeit vertraut; das überlieferte heilkundliche Brauchtum im alten China, Ägypten und Indien weist jedenfalls darauf hin.
Ende des letzten Jahrhunderts wurden diese in Literatur und Brauchtum überlieferten Manipulationen in den USA wieder aufgegriffen und als Verfahren zur Behebung funktioneller korrigierbarer - Störungen im Wirbelsäulen-Funktionsgefüge genutzt.
Auch in der Schweiz praktizierte zuvor schon bereits ein von seinen KolIegen deswegen befehdeter Arzt gleichartige «Handgriffe», allerdings aus unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Wirkungsweise dieses Verfahrens heraus.
Den Chiropraktoren fällt das unbestreitbare Verdienst zu, diese «neu entdeckten» Einsichten und Behandlungsmethoden weiter entwickelt und sie zu einer höchst wirksamen Therapie mannigfaltiger gesundheitlicher Beschwerden und krankhafter Vorgänge systematisiert zu haben.
Die Zeitepoche war eben gekennzeichnet von einem rasanten Durchbruch der modernen Technik in das menschliche Leben, die zwar nicht gleichermassen grobschlächtige Schädigungen am Bewegungsapparat produzierte, wie dies zur Zeit von Galen der Kampf der Gladiatoren auf Leben und Tod zu bewerkstelligen pflegte: Aber der moderne Mensch ist einer Unzahl geringfügiger Beeinträchtigungen und Schädigungen besonders seiner Wirbelsäule sowie der Gelenke seines Bewegungsapparates ausgesetzt - Mikrotraumen, die ihn an wirbelsäulenbedingten Erkrankungen, die sich fernab der Wirbelsäule im Organismus manifestieren, leiden lassen. Entsprechend verallgemeinerte sich das Bedürfnis nach chiropraktischer Behandlung, und analog wuchs die therapeutische Bedeutung des Wirkens qualifizierter Chiropraktoren.
In der Schweiz wird von den Chiropraktoren, die zur selbständigen Krankenbehandlung im Rahmen der Unfall-, Kranken- und Militärversicherung zugelassen werden, eine entsprechend qualifizierte Vor- und Ausbildung verlangt:
- Mittelschule bis und mit Maturität
- Weitere Vorprüfungen als Voraussetzung der Aufnahme ihres Studiums in den USA oder Kanada
- Absolvierung eines fundierten Studiums an einem von der Schweizerischen Eidgenossenschaft anerkannten Chiropraktik-Institut (derzeit nur in USA und Kanada)
- Zwei Jahre Assistententätigkeit nach Rückkehr in die Schweiz mit
gleichzeitiger vertiefender klinischer Fortbildung am SCG-Institut
für Weiterbildung
- Bestehen der staatlichen (interkantonalen) Prüfung für Chiropraktoren. (Der hierdurch erworbene wissenschaftliche Fähigkeitsausweis ermächtigt dann zur Tätigkeit für die Sozialversicherungen.)
- Verpflichtung zum Besuch der von der Schweizerischen Chiropraktorengesellschaft jährlich durchgeführten Fach- und Weiterbildungskongresse sowie
- erfolgreiches Bestehen der eidgenössischen Strahlenschutzprüfung.
Gemäss schweizerischer Gesetzgebung steht bei Unfall oder Erkrankung dem Patienten das Recht zu, den Chiropraktor seiner Wahl ohne Überweisung durch einen Mediziner aufzusuchen. Der Chiropraktor ist befugt, die diagnostischen Massnahmen, die zur Abklärung der vorliegenden Gesundheitsstörung sowie der Indikation seiner Behandlung nötig sind, in selbständiger Praxis vorzunehmen. Er bedient sich hierbei neben der traditionellen orthopädischen und neurologischen Untersuchungsmethoden sowie der spezifischen chiropraktischen Untersuchung durch Palpation (Abtasten) auch der Röntgenologie und des Labors.
Die chiropraktische Behandlung besteht aus einer spezifischen, gezielten, mit minimalem Kraftaufwand ausgeführten manuellen Einwirkung auf ein in seiner Funktion gestörtes Gelenk der Wirbelsäule bzw. des übrigen Bewegungsapparates. Die rasche, mit einem Ruck ausgeführte Bewegung ist oft mit einem hörbaren «Knacken»verbunden, aber praktisch schmerzfrei. Die Behandlung ist somit, sofern sie fachkundig und von einer hierfür ausgebildeten Medizinalperson ausgeführt wird, gefahrlos. Zur Vorbereitung der eigentlichen chiropraktischen Intervention sowie zur Unterstützung der spezifischen Therapie werden oft auch zusätzliche Massnahmen, wie physiotherapeutischen Anwendungen, Reflextherapien usw., angewandt oder angeordnet.
Bedenkt man, dass in der Schweiz jährlich etwa 1.5 Millionen Arbeitstage wegen Rücken- und Gelenkschmerzen verlorengehen, wird offensichtlich, welche Bedeutung dem Chiropraktor, besonders auch in der Prophylaxe dieser Leiden, zukommt.
Unter anderem gilt es hierbei vor allem, den Patienten zu einer seinem - unter Umständen defizienten - Bewegungsapparat physiologisch angepassten Lebensweise hinzuführen. Dem dienen vom Chiropraktor ausgearbeitete individuelle Gymnastikübungen sowie ergometrische Ratschläge und Anordnungen.
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